Am 24. Oktober dieses Jahres ist die Rücknahmepflicht für Solarmodule in Deutschland in Kraft getreten. Seit diesem Tag müssen alle Hersteller und Verkäufer, die ihre Module in Deutschland vertreiben, auch für deren Entsorgung aufkommen. Damit setzt die Bundesregierung mit monatelanger Verspätung die Richtlinie der Europäischen Union über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment – WEEE) um.
Die Hersteller und Händler müssen jetzt ausgediente Photovoltaikmodule unentgeltlich zurückzunehmen, wenn sie nach dem 13. August 2005 installiert wurden. Die Rücknahme kann entweder über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen oder über ein eigenes Recyclingsystem erfolgen. Die Hersteller und Händler oder die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen stellen auf den kommunalen Recyclinghöfen entsprechende Container auf. Diese müssen abdeckbar sein. Dabei gilt für die Photovoltaikmodule, dass die Container nicht zwingend so beschaffen sein müssen, dass sie auf herkömmliche Abholfahrzeuge passen. Aber es muss sichergestellt sein, dass die Altmodule beim Transport im Container nicht zerbrechen oder zerquetscht werden.
Das Gesetz enthält auch eine Verordnungsermächtigung. Demnach kann die Bundesregierung auf dem Wege einer einfachen Rechtsverordnung, allerdings nur mit Zustimmung des Bundesrates, weitere Anforderungen an die Sammelbehälter festlegen.
Wenn eine Abholmenge von mindestens 2,5 Kubikmetern erreicht ist, melden die kommunalen Entsorgungsunternehmen dies bei der Gemeinsamen Stelle. Dies ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR). Sie veranlasst dann die unverzügliche Abholung des Containers. Die konkrete Frist, bis wann der Container spätestens abzuholen sind, legt dabei das Umweltbundesamt fest.
Erstbehandler brauchen Zertifizierung
Sind die Container abgeholt, müssen sie in eine geeignete Recyclingstelle gebracht werden. Diese kann auch außerhalb von Deutschland und sogar außerhalb der Europäischen Union liegen. Die Recyclingunternehmen müssen aber sicherstellen, dass die Altmodule so behandelt werden, dass durch Inhaltsstoffe weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährdet werden. Dazu muss der sogenannte Erstbehandler entsprechend zertifiziert sein. Diese Zertifizierung muss jährlich durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Danach müssen die Altmodule so weiterbehandelt werden, dass der Anteil der Verwertung in der Produktkategorie, unter die die Solarmodule fallen, mindestens 70 Prozent des gesammelten Gesamtgewichts beträgt. Mindestens die Hälfte des insgesamt eingesammelten Gewichts muss dabei recycelt werden. Allerdings ordnet der Gesetzgeber die Solarmodule zusammen mit der Unterhaltungselektronik in eine Kategorie ein. Da die Unterhaltungselektronik ohnehin schon zum größten Teil verwertet und recycelt werden, dürfte die Solarbranche kein Problem haben, die Vorgaben zu erfüllen.
Hersteller und Händler müssen Recycling finanzieren
Für die Finanzierung der Entsorgung und des Recyclings von Altmodulen, die nach dem 13. August 2005 installiert wurden, sind sowohl die Hersteller als auch die Händler zuständig. Wie viel der einzelne Hersteller und Händler dabei bezahlen muss, hängt von dessen Marktanteil ab. Dieser errechnet sich auf der Basis der bei der Stiftung EAR registrierten Mengen an neuen Modulen, die er jeweils in Deutschland auf den Markt gebracht hat.
Die Finanzierung des Recyclings durch die Hersteller und Händler gilt auch für Module, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes in Deutschland verkauft und installiert wurden. Hier unterteilt das Gesetz die Kunden allerdings in private Haushalte und gewerbliche Nutzer. Sind die Module in einem Solarkraftwerk eingebaut, muss der Betreiber selbst für die Entsorgung aufkommen. So sind die Betreiber von Freiflächenanlagen direkt von der Verzögerung betroffen, die sich die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren geleistet hat. Schließlich tritt das Gesetz mit anderthalbjähriger Verspätung in Kraft. Der eigentliche Termin für die späteste Umsetzung der WEEE-Richtlinie der Europäischen Union war der 14. Februar 2014. Wäre das Gesetz spätestens zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten, müssten die Betreiber von Solarparks, die in den vergangenen anderthalb Jahren gebaut wurden, die Entsorgung der Altmodule nicht selbst bezahlen.
Entwarnung gibt es für Gewerbetreibende, die eine Solaranlage installiert haben. Das Gesetz definiert, dass auch Betreiber von gewerblichen Anlagen als Haushalte gelten, wenn die Menge der anfallenden Altmodule derjenigen, die üblicherweise in privaten Haushalten anfällt, vergleichbar ist. Schwammig bleibt allerdings, wie groß diese Mengen sind.
Gesamtkosten hängen von der Menge ab
Um sicher zu stellen, dass die Hersteller und Händler auch für die Entsorgung und das Recycling aufkommen, müssen sie insolvenzsichere Garantien hinterlegen. Das kann eine Bürgschaft oder Garantie sein, die bei einer Bank oder einer Kreditversicherung hinterlegt wurde. Die Hersteller oder Händler können aber auch eigene Sicherheitsleistungen hinterlegen, die nicht mit zur eventuellen Insolvenzmasse gehören. Die einfachste Möglichkeit für die Händler ist es, sich an einem gemeinsamen System der Branche zu beteiligen. Die hat gleich mehrere Vorteile. „Ein spezialisiertes, auf die gesamte Photovoltaikindustrie konzentriertes System hat die relevanten Kenntnisse über den Markt und die Produkte, um Photovoltaikmodule dort einzusammeln, wo sie als Abfall anfallen und diese nach den Prioritäten der Mitglieder zu recyceln“, erklärt Ullrich Didszun, Chef der Deutschlandniederlassung von PV Cycle. „Dies erlaubt es uns, die Kosten zu senken und dabei gleichzeitig unsere hohen Umweltstandards einzuhalten.“
Die Höhe der insolvenzsicheren Garantien und der Anteil der Beteiligung an einem kollektiven Entsorgungssystem hängt davon ab, wie viele Module der Hersteller oder Händler tatsächlich in Deutschland verkauft. Relevant sind dabei die Daten, die die Betroffenen Unternehmen jährlich im Voraus bei der Stiftung EAR angeben. Zwei weitere relevante Größen für die Höhe der Garantien sind die Kosten für das Recycling der Module und die Rücklaufquote. Das ist der Prozentsatz an Modulen, die über die gesamte Lebensdauer als Elektroschrott bei den Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorger anfallen werden. Die Entsorgungskosten selbst werden auf der Basis der voraussichtlichen mittleren Lebensdauer errechnet. Das ist die Zeitspanne, innerhalb der die in Deutschland verkauften Module voraussichtlich als Elektroschrott zurückkommen. (Sven Ullrich)