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Innovationsausschreibungen

Solaranlagen mit Speichern machen das Rennen

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der ersten Innovationsausschreibung bekanntgegeben, die am 1. September 2020 beendet wurde. Zunächst mussten die Beamten der Bonner Behörde abermals eine Überzeichnung registrieren, wie das bei Photovoltaikausschreibungen inzwischen Gang und Gäbe ist. Denn um die ausgeschriebenen Marktprämien für Strom aus Anlagen mit einer Gesamtleistung von 650 Megawatt haben sich 133 Projektierer mit einer gesamten Anlagenleistung von 1.095 Megawatt – das sind 1,095 Gigawatt – beworben.

Am Ende bezuschlagte die Bundesnetzagentur 73 Projekte mit einer Gesamtleistung von 677 Megawatt. Die zusätzlichen 27 Megawatt kommen zustande, weil die Bundesnetzagentur das zuletzt bezuschlagte Projekt, das unter den Gewinnern die höchste Marktprämie benötigt, komplett genehmigt. Doch das ist nur ein schwacher Trost für die 40 Projektierer, die leer ausgegangen sind. Denn nur 73 Projekte bekommen nach ihrer Realisierung auch eine Marktprämie.

83 Kombinationen aus Solar und Speicher im Rennen

In der Auktion ging es aber nicht nur um technologische Innovationen, wie die Kombination einer Photovoltaikanlage mit einem Speicher. Vielmehr wollte die Bundesnetzagentur auch andere Vergütungsmodalitäten für den eingespeisten Strom testen. Deshalb konnten sich auch reine Erzeugungsanlage beteiligen, wobei kein Gebot einer Windkraftanlage einging. Vielmehr gingen 50 Projektierer mit einer Photovoltaikeinzelanlage ins Rennen. Zusammen kamen die Projekte auf eine Leistung von 310 Megawatt. Die restlichen 83 Gebote bezogen sich aus Kombinationen von Speicher mit Solar- oder Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 785 Megawatt. Voraussetzung ist, dass die Ökostromanlagen und der mit ihr kombinierte Speicher jeweils über den gleichen Netzverknüpfungspunkt einspeisen.

Anders als in den regulären Ausschreibungen, wo gleitende Marktprämien gezahlt werden, geht es in der Innovationsausschreibung um feste Marktprämien. Das heißt, die Marktprämie wird zusätzlich zum Börsenerlös für den Strom bezahlt. Die gleitende Marktprämie ist hingegen die maximale Vergütung, die ein Anlagenbetreiber bekommt. Hier wird also von der Vergütung der Erlös an der Strombörse abgezogen.

45 Zuschläge für einzelne Solaranlagen

Entsprechend niedrig lesen sich dann auch die Beträge, mit denen die Bieter mit ihren Solaranlagen ins Rennen gegangen sind. So lag das niedrigste Gebot für eine einzelne Solaranlage ohne technologische Innovation bei 0,96 Cent pro Kilowattstunde. Das höchste noch bezuschlagte Gebot kommt auf drei Cent pro Kilowattstunde. Der mengengewichtete Durchschnitt liegt bei 2,65 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt haben 45 dieser Einzelanlagen mit einer Gesamtleistung von 283 Megawatt einen Zuschlag bekommen.

Marktprämie für Kombinationsanlagen mit 394 Megawatt

Das eigentliche Rennen machten aber dann doch die Kombination aus Photovoltaikanlage und Speicher. Denn die Bundesnetzagentur vergab Marktprämien für 394 Megawatt solcher Kombinationen, von denen nur eine ein Duett aus Speicher und Windkraftanlage ist. Die restlichen 27 Gewinnerprojekte bestehen aus Photovoltaik kombiniert mit Speicher. Diese brauchen natürlich höhere Marktprämien, da der Speicher schließlich zwar einen Mehrwert bietet, aber keinen Strom produziert. Entsprechend liegen die Marktprämien zwischen 1,94 und 5,52 Cent pro Kilowattstunde. Der mengengewichtete Durchschnitt beträgt hier 4,50 Cent pro Kilowattstunde.

Viele Projekte gehen leer aus

Die Zuschlagszahlen zeigen sich, dass bei den Kombinationen der Andrang höher ist. Denn anders als bei den Einzelanlagen, wo fast jeder Projektierer zum Zuge kam – nur fünf gingen leer aus – bekommt bei den Kombinationen nur jedes dritte Projekt eine Marktprämie. Die Quote ist sogar noch schlechter als die der technologiespezifischen Solarausschreibung, die gleichzeitig stattgefunden hat. Denn hier bewarben sich 163 Projekte mit einer Gesamtleistung von 675 Megawatt um die ausgeschriebene Marktprämie für den eingespeisten Strom aus Anlagen mit einer Leistung von 257 Megawatt. Davon bekommen immerhin 75 Projekte nach Fertigstellung eine Marktprämie. Das ist zwar fast jedes zweite Projekt, beweist aber dennoch, dass die Nachfrage immer noch mehr als doppelt so groß ist wie das Angebot – trotz der zusätzlichen Möglichkeit, an der Innovationsausschreibung teilzunehmen.

Zuschlagswerte gestiegen

Die Zuschlagswerte sind im Vergleich zur letzten Solarausschreibung leicht angestiegen – trotz Überzeichnung der Auktion um mehr als das Doppelte des Ausschreibungsvolumens. So ist das niedrigste Gebotswert von 4,59 auf 4,80 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Als höchstes Gebot bekam ein Projekt mit einem Angebot von 5,39 Cent pro Kilowattstunde einen Zuschlag. Der höchste Zuschlag in der letzten Ausschreibung betrug noch 5,2 Cent pro Kilowattstunde.

Ausschreibung von Windkraft an Land

Parallel dazu wurde noch eine Ausschreibung von Windenergie an Land durchgeführt. Wie in den vergangenen Auktionen ging weniger Anlagenleistung an den Start als ausgeschrieben wurde. So hat die Bundesnetzagentur nur 25 Gebote mit einer Gesamtleistung von 310 Megawatt reagiert. Diese bewarben sich um ein Ausschreibungsvolumen von 367 Megawatt. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 6,17 und 6,2 Cent pro Kilowattstunde. Diese liegen aufgrund der Unterzeichnung auf dem Niveau des geltenden Höchstwerts von 6,2 Cent pro Kilowattstunde.

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