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Großbritannien

Crown Estate leitet vierte Ausbaurunde für Windparks auf See ein

Tilman Weber

Wie die königliche Verwaltungsgesellschaft für den Meeresboden in England, Wales und Nordirland, The Crown Estate, am Mittwoch mitteilte, will sie nun die Pläne für neue Windkraftentwicklungszonen auf See erarbeiten. Außerdem will sie nun das Wettbewerbsverfahren zur Verpachtung der für Offshore-Wind abgesteckten Meeresregionen entwickeln. Es solle „fair, verantwortungsvoll, wettbewerblich” sein und “helfen, zum Bedarf des Vereinigten Königreiches an kohlenstoffarmer Energie für kommende Dekaden beizutragen“, erklärte The Crown Estate wiederholt.

Die offizielle Eröffnung des Wettbewerbsverfahrens zur vierten Ausbaurunde soll nach nun erneut von der Meeresbodengesellschaft bestätigten Plänen im späten Frühjahr erfolgen. Die Bodenverpächter visieren zwischen sechs und sieben Gigawatt (GW) zusätzliche Erzeugungskapazität als Ergebnis der vierten Runde an. Nach der Eröffnung der vierten Runde will The Crown Estate an einem Informationstag noch die Qualifikationskriterien für die Zulassung von Projektierungsunternehmen bekannt geben.

Kronbehörde entwickelt nun Vergabeverfahren

Bis dahin will die königliche Behörde nun Vorschläge, Forderungen und fachliche Einwände berücksichtigen, die sie seit November von verschiedensten Akteuren der Branche zunächst in Tagungen oder runden Tischen sowie danach in Form von Stellungnahmen eingeholt hatte. In Voruntersuchungen haben sich bereits fünf Großfelder als die für die vierte Runde möglicherweise am besten geeigneten Offshore-Regionen herauskristallisiert: die drei mittelenglischen Nordseefelder Dogger Bank, Southern North Sea und East Anglia sowie die zwei Irische-See-Felder in der Bucht vor Liverpool, North Wales und Irish Sea. Als vier noch zu prüfende Ersatzfelder hatte die Kron-Seebodenverwaltung ein Areal direkt südlich der vorgesehenen Region in der Irischen See ausgemacht, eines im Ärmelkanal sowie zwei weitere Nordseefelder vor Mittelengland.

Auch Offshore-Windkraftfelder vor Schottland vorgesehen

Auch die königliche Verwaltungsgesellschaft für die Seeböden vor Schottland hatte noch im Januar erklärt, das Wettbewerbsverfahren zur Verpachtung auch von schottischen Offshore-Windkraftfeldern frühestens im Juli zu beginnen. Im Juli 2018 war dem Prozess ein Bekenntnis der britischen Regierung vorausgegangen. Diese hatte erklärt, ab 2019 im zweijährigen Turnus regelmäßig für ein bis zwei GW Offshore-Erzeugungskapazität die das britische Vergütungssystem bestimmenden Contracts for Difference auszuschreiben.