Das Bundeskabinett hat die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. In einer Sondersitzung votierten die Regierungsmitglieder außerdem für den stufenweisen Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 sowie das sofortige Aus der acht während des Moratoriums nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima abgeschalteten Atomkraftwerke. Das neue EEG soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.
EEG-Entwurf sieht keinen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien vor
Trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Energiewende kritisieren Opposition und Fachverbände viele Details der Neuregelungen. „Entgegen häufiger Ankündigungen sieht der EEG-Entwurf keine Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien vor“, bemängelt Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen. Mit 35 Prozent Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 bleibe das Ausbauziel der Bundesregierung das alte.
Umverteilung der Kosten des Energieversorgungsumbaus macht Verbraucherumlage teurer
Die Rahmenbedingungen für entscheidende Technologien drohten sich erheblich zu verschlechtern, beanstandet der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Viele Projekte könnten so nicht mehr realisiert werden. Außerdem sollen deutlich mehr Unternehmen von der EEG-Umlage befreit werden – bisher sind es vor allem solche mit sehr großem Stromverbrauch. Damit würden die Kosten für den Umbau der Energieversorgung umverteilt, was die EEG-Umlage für die Verbraucher unnötig steigen ließe, beklagt BEE-Präsident Dietmar Schütz.
BEE-Kritik: Weniger oder einseitige Förderung und unsinnige Auflagen
Mit der aktuellen EEG-Novelle seien deutliche Fördereinschnitte für Windkraftanlagen an Land, eine nochmalige Verschlechterung der erst kürzlich angepassten Solarförderung und unsinnige Auflagen für neue Bioenergieanlagen – unter anderem ein Mindestwärmenutzungsgrad von 60 Prozent – sowie Vergütungskürzungen für bestehende Biogasanlagen geplant. Auch der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke sieht Gefahren: Bei der Wasserkraft würden einseitig größere Anlagen bevorzugt, das Potenzial kleinerer Anlagen könne nicht mehr erschlossen werden. Im Falle einer tatsächlichen Umsetzung dieser Maßnahmen würde das Marktwachstum für erneuerbare Energien massiv ausgebremst, teilte der BEE mit.
Windkraftausbauziele im Falle der EEG-Verabschiedung nicht umsetzbar
Deutliche Kritik am geplanten EEG kommt auch vom Bundesverband Windenergie (BWE). Die beschlossenen neuen Regelungen sehen laut BWE-Präsident Hermann Albers massive Einschnitte bei der Vergütung für die Windenenergie an Land vor. „Deutschland ist auf den schnellen Ausbau der günstigen Windenergie an Land angewiesen. Die neuen Ausbauziele, die in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern gerade beschlossen worden sind, werden bei einer Verabschiedung dieser EEG-Novelle nicht umsetzbar sein“, sagte Albers.
Kritik auch am schnellen Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens
Darüber hinaus kritisiert der BWE auch den Zeitplan. Das Tempo mit dem die Bundesregierung die Gesetzgebung vollziehe, könne zu keinem guten Ergebnis führen. „Da eine sorgfältige Gesetzgebung Zeit erfordere, sei zu vermuten, dass die Bundesregierung an einer Beteiligung der betroffenen Branchen und an intensiven Beratungen im parlamentarischen Verfahren nicht interessiert ist“, schreibt der BWE. Die Neuregelungen sollen am 8. Juni im Bundestag in erster Lesung behandelt werden. Die zweite und dritte Lesung ist für den 30. Juni geplant. Am 8. Juli soll dann nach derzeitigem Stand die abschließende Beratung durch den Bundesrat stattfinden.
(Andreas Haude)