Damit erhöhte sich das direkt vermarktete Volumen der Windenergie zum Jahreswechsel sprunghaft um das Vierfache. Das bedeutet: Bei rund 28 GW installierter Windleistung an Land verkaufen Betreiber von 43 Prozent der Anlagenkapazität den Strom direkt an die Börse, die übrigen 57 Prozent der Anlagen erhalten weiter die Vergütung von oft neun Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dies belegen neue Daten der vier Übertragungsnetzbetreiber.
Der Börsenpreis liegt bei durchschnittlich fünf Cent je kWh. Zusätzlich aber gibt es hier seit Anfang des Jahres gemäß einer neuen Direktvermarktungsregelung im novellierten EEG 2012 eine Managementprämie in Höhe von 1,2 Cent pro Kilowattstunde. Aber die Anlagenbetreiber gehen darüber hinaus auch kein Risiko ein oder erleiden Verluste durch den Börsenhandel. Liegt der Börsenpreis plus Managementprämie über der EEG-Vergütung, dürfen sie die Differenz behalten; liegt sie darunter wird im nächsten Monat ein Ausgleich bis zur EEG-Vergütung gezahlt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten belaufen sich laut einem Gutachten der Bundesregierung auf 200 Millionen Euro, die letztlich vom Stromverbraucher bezahlt werden.
Die Betreiber von Wasser- und Windkraftanlagen sowie Solar- und Biomasseanlagen können jeden Monat neu entscheiden, ob sie den Strom direkt verkaufen oder eine EEG-Vergütung erhalten wollen. Doch während in diesem Januar nur 59 Megawatt (MW) installierter Leistung an Photovoltaikanlagen, 344 MW an Wasserkraft und 933 MW Biomasse direkt verkauft wurden, stehen dem gigantische zwölf GW an Windkraft gegenüber.
Nachteil: Börsenstrom ist Graustrom
Nicht alle loben den neuen Trend zur Direktvermarktung gemäß der EEG-Novelle: „Der an der Börse verkaufte Strom, kann nicht mehr als Ökostrom vermarktet werden, sondern ist als Graustrom klassifiziert“, sagt Oliver Hummel, Vorstand des Ökostromanbieters Naturstrom AG, zu ERNEUERBARE ENERGIEN. Die Entwicklung bei der Direktvermarktung werde das Unternehmen erstmal in den nächsten Monaten beobachten. Für über 200.000 privaten Kunden des Düsseldorfer Anbieters nutze man aber bislang nach wie vor ausschließlich die alte Förderung nach dem Grünstromprivileg, um den Kunden auch grünen Strom zu garantieren.
Das Privileg sieht die Befreiung von Grünstromhändlern von einem Teil der so genannten EEG-Umlage vor, einer Abgabe an die Stromnetzbetreiber pro kWh, welche die Mehrkosten des EEG-Stroms verglichen mit dem Stromhandelspreis ausgleicht. Wer hingegen vor allem konventionellen Strom verkauft, muss diese Abgabe ganz leisten - und schlägt sie auf den Strompreis auf.
Für Windkraft besonders attraktiv
Die Managementprämie sei bei der Windenergie viel zu hoch, folgert Hummel. „Die neue Prämie setzt bislang die falschen Anreize. Bei Biomasse- und Wasserkraftanlagen hätte dagegen eine höhere Prämie deutlich mehr Sinn ergeben.“ Diese beiden Energieträger seien zumindest teilweise regelbar. Denn der Managementbonus ist je nach Energieträger unterschiedlich hoch: Während Windkraftanlagen ab diesem Jahr 1,2 Cent und 2015 immerhin noch 0,7 Cent pro Kilowattstunde erhalten, beträgt die Prämie für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie nur 0,3 Cent und in drei Jahren 0,28 Cent. (Niels Hendrik Petersen)