Die Bundesregierung hat beschlossen, auf die Erhebung von Ökosteuer auf Solarstrom weiterhin zu verzichten. Dies schwebte als Damoklesschwert in den vergangenen Monaten noch über der Solarindustrie in Deutschland. Denn Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte die Idee, den Eigenverbrauch von Solarstrom mit der Stromsteuer zu belegen. Eine Ausnahme sollte für 20 Megawatt pro Jahr gelten, die der Anlagenbetreiber in seinem eigenen Gebäude hätte nutzten dürfen. Bisher ist der selbst verbrauchte Strom komplett von dieser Abgabe befreit. Als Grund schob Schäuble beihilferechtliche Bedenken vor, die aus Brüssel laut werden könnten.
„Schildbürgerstreich abgewendet“
Diese absurde Idee ist mit der Entscheidung der Bundesregierung jetzt vom Tisch. Für die Solarbranche ist das eine gute Nachricht. Denn die Belastung mit der Ökosteuer hätte eine neue Hürde für Eigenverbrauchsanlagen aufgebaut und damit den Zubau von Photovoltaikanlagen weiter ausgebremst. „Damit konnte ein gefährlicher Schildbürgerstreich abgewendet werden“, kommentiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar), die Entscheidung des Bundeskabinetts. „Wer selbst- oder vor Ort erzeugten Solarstrom nutzt, wird nicht zusätzlich durch Steuern und Abgaben belastet. Der Solarmarkt in Deutschland erholt sich langsam, dies ist ein wichtiges Vertrauenssignal an Investoren“, betont Körnig.
BDEW begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung
Nicht nur die Solarbranche zeigt sich zufrieden mit der jetzigen Einigung. Selbst der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der jüngst von der Fundamentalkritik der Energiewende abgekehrt ist, begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung. „Die langwierigen Diskussionen haben sich gelohnt: Die Bundesregierung wird keine unnötigen Steuerverschärfungen durchsetzen“, freut sich Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des BDEW. „Das gilt insbesondere für die Steuerbefreiung der kleinen Stromerzeugungsanlagen sowie für Strom aus erneuerbaren Energieträgern.“ Immerhin habe sich der BDEW für die Weiterführung der Steuerbefreiung stark gemacht. „Durch diese kluge Steuerpolitik können nun weitere Investitionen zur CO2-Einsparung angereizt werden“, betont Kapferer. „Gleichzeitig wird das Vertrauen in bereits getätigte Investitionen gewahrt. Das ist ein Erfolg.“
Mieterstromverordnung endlich in Kraft setzen
Für die Solarbranche kann dies aber nur der Anfang eines weiteren Abbaus von Hürden sein, die der Energiewende in den Weg gestellt wurden. Der BSW Solar verweist hier auf die immer noch ausstehende, sogenannte Mieterstromverordnung. „Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung Mieter nicht länger beim Bezug von Solarstrom finanziell schlechter stellt als Eigenheimbesitzer“, fordert Carsten Körnig und geht damit sogar noch über die Intentionen des Bundesrates hinaus. Dieser hatte eine entsprechende Ermächtigung dazu, Mieterstrom dem gewerblichen Eigenverbrauch gleichzustellen, im Zuge der letzten EEG-Novelle herausverhandelt. Bisher ist aber im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium dahingehend kaum etwas vorangekommen und es sieht kaum so aus, als ob diese Verordnung noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten könnte. Doch dafür springen die Netzbetreiber ein, indem sie an der Preisschraube drehen und damit die Mieterstromprojekte auch ohne Befreiung von der Sonnensteuer wirtschaftlicher machen. (Sven Ullrich)