Nicole Weinhold
Das Bundesumweltministerium hat gerade seinen Referentenwurf für ein Bundesklimaschutzgesetz veröffentlicht. Umweltverbänden geht dieser nicht weit genug. So sagt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Sascha Müller-Kraenner: „Der von der Bundesumweltministerin vorgelegte Entwurf für ein Klimaschutzgesetz springt zu kurz." Das eigene Klimaschutzziel der Bundesregierung für 2030 könne damit nicht verbindlich erreicht werden, da jedwede Sanktionsmöglichkeit für diejenigen Sektoren und Branchen fehlt, die ihre Zwischenziele nicht erreichen.
Auf verbindliche Klimaschutzziele für die Jahre 2040 und 2050 wurde vollständig verzichtet. "Damit lässt die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft im Regen stehen", so Müller-Kraenner. Sie verweigere den Wirtschaftsakteuren die notwendige Planungssicherheit, da diese heute mit den nötigen Investitionen für die anstehende Transformation zur Treibhausgasneutralität beginnen müssten. Auch die eigens eingerichtete Expertenkommission, die die Umsetzung des Klimaschutzplanes überwachen soll, werde auf die Zuschauerbank versetzt, sie dürfe nur berichten und keine eigenen Vorschläge für weitere Klimaschutzmaßnahmen machen. "So bleibt das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ein zahnloser Tiger." Der Referentenentwurf müsse gemeinsam mit dem vor zwei Wochen vorgelegten Klimaschutzpaket von der Regierung zurückgezogen und neu aufgelegt werden, fordert die DUH.
Ausbauziele für Onshore-Wind abgesenkt
Der Bundesverband Windenergie (BWE) kritisierte das Arbeitsdokument zuvor bereits. Es weise deutlich veränderte Ausbauziele für Windenergie an Land aus. So enthielt eine erste Version des Klimaschutzprogramms als Zielsetzung für den Ausbau der Windenergie an Land bis zum Zieljahr 2030 eine installierte Leistung von 80 Gigawatt (GW) und eine Windenergieerzeugung von 180 TWh. "Eine aktualisierte Version sieht nun lediglich eine installierte Leistung von 67-71 GW und eine Energieerzeugung von 145 TWh im Jahr 2030 vor", so der BWE. Auch die vorgesehene Anhebung des Ausschreibungsvolumens für Windenergie an Land um ein Gigawatt (GW) auf jährlich 3,9 GW sei ersatzlos aus der aktualisierten Version des Dokuments gestrichen worden.
„Aus unserer Sicht sind die nun öffentlich gewordenen Ausbaukorridore für Windenergie an Land nicht nachvollziehbar", kommentiert Hermann Albers, Präsident des BWE. "Sie sind zum einen industriepolitisch unzureichend, denn sie gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Windenergiebranche ebenso, wie die Investitionsentscheidungen anderer Branchen, die ihre Produktionsprozesse aktuell aufwendig und langfristig auf Erneuerbare Energien umstellen." Zum anderen seien sie klimapolitisch ungeeignet. Mit derartig geringen Ausbauraten für Windenergie an Land gebe die Bundesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele 2030 faktisch bereits heute auf. "Das ist aus Sicht des Klimaschutzes und der Generationengerechtigkeit inakzeptabel", so Albers.
Die auf dem Windgipfel angekündigten Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Windenergie an Land bleiben weiter aus. Stattdessen werden laut BWE die ohnehin unzureichenden Ergebnisse des Klimapakets nochmals verschlechtert. "Wenn es dabei bleiben sollte, dass als Ausbauziel 67 - 71 GW bis 2030 benannt werden, würde dies nicht nur nahezu eine Halbierung des geplanten Zubaus im Vergleich zur ersten Fassung des Klimaprogramms ausmachen. Es würde auch einen Nettozubau von jährlich lediglich 1,4 bis 1,8 GW bedeuten", sagt Albers. Dieser Zubau bilde weder eine Basis, um die in den letzten 30 Jahren hart erarbeitete Wertschöpfungstiefe der im deutschen Maschinenbau verankerten Branche zu sichern, noch könne er ein ausreichendes Fundament für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Wettstreit liefern. "Es braucht eine deutliche Nachbesserung“, kommentiert Hermann Albers.