Die Fernleitungsnetzbetreiber haben einen gemeinsamen Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Das deutschlandweite und weiter ausbaufähige Wasserstoffnetz umfasst eine Länge von 9.666 Kilometern. Dazu gehören rund 60 Prozent umgestellte Erdgasleitungen. Das Kernnetz verbindet zentrale Verbrauchs- und Erzeugungsschwerpunkte sowie Speicher und Importzentren schrittweise bis zum Jahr 2032 miteinander. Die Inbetriebnahme erster Wasserstoffleitungen soll bereits im kommenden Jahr beginnen. Die Einspeisekapazitäten des Netztes betragen insgesamt rund 100 Gigawatt. Die Ausspeisekapazitäten liegen bei etwa 87 Gigawatt.
Die Investitionskosten bemessen sich auf 19,7 Milliarden Euro. Der Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz basiert auf § 28q des Energiewirtschaftsgesetzes und soll innerhalb von zwei Monaten von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Für die zügige Prüfung des Antrags wird dieser vom 23.07.2024 bis zum 06.08.2024 durch die Behörde konsultiert.
Das Kernnetz setzt sich zusammen aus verschiedenen Einzelprojekten. Von diesen werden einige durch die europäische IPCEI-Förderung (Important Project of Common European Interest) unterstützt. Dazu gehört unteranderem auch das 300 Kilometer umfassende Vorhaben Get H2, welches zu den ersten abgeschlossenen Projekten gehören soll. Außerdem sind seit dem ersten Entwurf des Netzsystems unteranderem 27 weitere Einspeise- und Ausspeisevorhaben hinzugekommen.
„Das Kernnetz löst das Henne-Ei-Problem, indem die Infrastruktur zunächst auf der Basis eines gemeinsam mit der Politik erarbeiteten Szenarios entwickelt wurde. Es legt den Grundstein für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Die FNB gehen damit in Vorleistung: Das Kernnetz ist das Angebot an den Markt, es kommt für den Markt und entwickelt sich mit diesem weiter“, erklärt Barbara Fischer, Geschäftsführerin der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas).
Für finanzielle Klarheit soll unteranderem ein Kostenmechanismus mit Zwischenfinanzierung über ein sogenanntes Amortisationskonto sorgen. Zudem sollen Hochlaufentgelte durch die Bundesnetzagentur festgelegt werden. Aufgrund der Laufzeit des Projektes seien hierbei auch Nachjustierungen möglich.