(hs) Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat Anfang Juli über die Sonderdegression für Solarstrom zur Jahresmitte entschieden. Alle Hoffnungen, dass die östlichen Bundesländer oder die SPD-geführten Landesregierungen ihr Gewicht in die Waagschale werfen, blieben unerfüllt. Ein kleines Trostpflaster: Gemäß des Vorschlages der Vermittler sinkt der Einspeisetarif ab 1. Juli nicht in voller Höhe wie vom Bundeskabinett ursprünglich vorgeschlagen, sondern die Degression wird gestaffelt. Im Detail hat der Ausschuss vorgeschlagen, die Einspeisevergütung für Solarstrom vom Dach und der Fassade (so genannte Gebäudeanlagen) zunächst um 13 Prozent zu kürzen. Ende September sinkt der Tarif um weitere drei Prozent gegenüber den alten Preisen, so dass in der Summe 16 Prozent herauskommen. Für Anlagen auf bereits versiegelten Flächen oder auf Konversionsflächen sinkt der Einspeisetarif im Juli um acht Prozent, für alle anderen Freiflächenanlagen um zwölf Prozent. Ende September wird die Vergütung erneut um drei Prozent beschnitten. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer, der sich einmal mehr für die Bauern im Freistaat stark gemacht hatte, scheiterte am Widerstand der FDP und von Teilen der CDU: Anlagen auf ehemaligen Äckern erhalten künftig keine Vergütung mehr. Zwischenzeitlich hat der Bundestag den Vorschlag gebilligt. Damit ist diese Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes rechtskräftig und wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Entscheidung