Die am 21.11.2014 in Kraft getretene bayerische 10-H-Abstandsregelung sorgt für eine ungewisse Zukunft der Windkraft in Bayern. Diese Änderung der bayerischen Bauordnung erhöht den Abstand zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlage auf mindestens das Zehnfache der Gesamthöhe der Anlage – woraus sich die Abkürzung 10-H ableitet. Dadurch verringert sich die Fläche, auf der Windparks privilegierte Bauvorhaben bleiben, auf 1,7 Prozent. Vor der 10-H-Regelung gab es keine rechtsverbindliche Abstandsregelung. Die damalige Empfehlung der Landesregierung, einen Abstand von 800 Metern einzuhalten, ließ 19,1 Prozent der Landesfläche potenziell für Windkraft nutzbar sein.
Doch selbst auf den für die künftige Windkraft-Nutzung theoretisch verbleibenden 1,7 Prozent dürfte kaum Platz zur Verfügung stehen. Denn weitere Restriktionen sind hier noch unberücksichtigt, sodass sich die tatsächliche Fläche noch um ein Vielfaches verringert.
Wenigstens können Kommunen, die neue Windkraftanlagen auf ihrem Gemeindegebiet befürworten, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans auch Windkrafteignungsgebiete mit geringeren Abstandsvorgaben ausweisen. Mittels einer Umfrage vor dem Inkrafttreten der 10-H-Regelung hat der Autor dieses Fachaufsatzes untersucht, wie die Bürgermeister des Freistaats dieser Thematik gegenüberstehen. Die Umfrage führte er im Rahmen einer Bachelorarbeit des Studienfachs Management Erneuerbarer Energien an der Fakultät für Landwirtschaft und Ernährung der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf durch. Sie richtete sich an alle bayerischen Bürgermeister. Die Rücklaufquote betrug 22,37 Prozent.
Kommunen sehen viel Potenzial
Ein Ergebnis war, dass die Bürgermeister den erneuerbaren Energien deutlich mehr Ausbaupotenzial zusprechen ...