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Aus unserem Magazin

Mut und Garantien

Für Betreiber von Windenergieanlagen ist es wichtig, die Risiken ihres Unternehmens zu kennen und diese mit einer wirtschaftlich vernünftigen Mischung aus Wartungs-, Gewährleistungs- sowie Versicherungsverträgen im Griff zu haben. Doch was heißt für wen vernünftig?

Die Ansichten, wie eine vernünftige Absicherung auszusehen hat, gehen natürlich aus­einander, insbesondere zwischen den technischen Serviceanbietern und den Assekuranzen. Ist zum Beispiel ein Vollwartungsvertrag des Herstellers mit Großkomponenten-Absicherung sowie 97-prozentiger Verfügbarkeitsgarantie die beste Lösung? Oder reicht ein puristischer Wartungsvertrag, der mit einer Maschinenschaden- und einer Betriebsausfallversicherung ergänzt wird? Da Serviceunternehmen und Versicherungen um die Gunst der Kunden konkurrieren, können sie selbst nur Antworten geben, die stets auch von wirtschaftlichen Eigeninteressen geleitet sind.

Es ist daher nur folgerichtig, dass viele Investoren und Anlagenbetreiber auf die Beratung und die Erfahrung von technischen Betriebs­führern vertrauen. Windparkmanager wie Energy Consult in Husum und Cuxhaven kennen das Leistungs- und Preisangebot von Serviceunternehmen und Versicherungen. Sie wissen um die verschiedenen Absicherungspakete, die am Markt angeboten werden, und die möglichen Verhandlungsspielräume.

Risikobereitschaft entscheidet

Die erste Frage, die wir mit dem Betreiber klären, ist die nach dem Restrisiko, welches er bereit ist zu tragen. Wer sich gegen alle Eventualitäten absichert, dem bleibt erfahrungsgemäß wenig oder keine Rendite. Damit ein Anlagenbetreiber aber die Frage nach seiner Risikoneigung beantworten kann, muss er sich zunächst seine Risiken bewusst machen. Die meisten sichern sich heute mit Vollwartungsverträgen gegen Großrisiken wie etwa Getriebeschäden ab, obwohl diese eher selten auftreten. Weniger spektakuläre Schäden wie Ausfälle des Umrichtersystems werden dagegen gerne unterschätzt, obwohl deren Eintrittswahrscheinlichkeit wesentlich höher ist.

So kann der Betreiber bei etwas höherem Risiko durchaus Geld sparen, wenn er den ominösen Getriebeschaden aus dem Vollwartungsvertrag des Serviceanbieters ausklammert. Diese Risiken lassen sich auch bei einer Assekuranz versichern. Da die Versicherung in der Regel nur den Zeitwert erstattet, kann sie entsprechend günstige Policen anbieten. Auch über die Höhe der Selbstbeteiligung lässt sich die Versicherungsprämie gestalten.

Betreiber absichern, nicht die Anlage

Ein Großinvestor oder Energieversorger, der hunderte von Windenergieanlagen betreibt, wird durch den einen oder anderen Getriebeschaden nicht in Schieflage geraten. Die Absicherung wäre in diesem Fall nicht zwingend. Anders eine Bürgerwindgenossenschaft mit drei oder vier Wind­energieanlagen. Der mehrmonatige Ausfall einer Anlage wäre dort existenzgefährdend und muss daher umfassend abgesichert werden – entweder über Versicherungen oder Vollwartungsverträge. Im Mittelpunkt der richtigen Absicherungsstrategie steht also der Betreiber und nicht die Anlage.

Deckungslücken: Welche sind gut?

Das zugrunde liegende Risikoprofil des Kunden ergibt sich wiederum aus der jeweiligen Finanzierungsform und den Renditezielen.

Faustregel: Je höher die Fremdkapitalfinanzierung, desto umfassender sollte die Absicherung sein. In jedem Beratungsgespräch geht es auch um das Aufspüren von Deckungslücken und die Frage, ob und wie diese geschlossen werden sollen. Blitzschlag, Sturmschäden, Fehler im Umspannwerk sind externe Ereignisse, bei denen weder Vollwartungsverträge noch Verfügbarkeitsgarantien greifen. Doch auch Versicherungslösungen garantieren hier noch keine Sorgenfreiheit. Eine Maschinenversicherung deckt nicht automatisch Schäden durch Vorsatz oder Vandalismus. Das gilt auch für betriebsbedingten normalen oder vorzeitigen Verschleiß. Viele Rechtsstreitigkeiten gehen von offenen Deckungslücken aus.

Auch war in den vergangenen Jahrzehnten zu beobachten, dass die Risikoübernahme­bereitschaft durchaus zyklischen Schwankungen unterliegt. Wir erwarten nun, dass wegen des gestiegenen Kostendrucks durch das neue EEG-Ausschreibungsverfahren und das verstärkte Engagement der Assekuranzen die Nachfrage nach deren Produkten steigen wird. Und je mehr Versicherer in das Geschäft einsteigen, desto besser die Verhandlungsposition der Windenergieanlagenbetreiber. Ähnlich wie bereits bei den Windserviceunternehmen gesehen, werden auch Versicherungslösungen immer individueller.

Sogar Flautenversicherungen bietet der Markt vereinzelt wieder an. Ob das wirtschaftlich ist, sei dahingestellt. Denn im Allgemeinen bleibt es bei der ökonomischen Logik: Wo kein Risiko, da keine Rendite.

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Autor:
Hartmut Flügel, Geschäftsführer
Technisches
Betriebsmanagement,
energy consult GmbH