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Artenvielfalt und Energiegewinnung

Umweltschutz und Erneuerbare Energien

In Niedersachesen knallt es: Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) will den ausufernden Bau von Biogasanlagen stoppen. Er plant sogar eine Bundesratsinitiative gegen den enormen Ausbau dieser Anlagen. Die Förderung nach dem EEG soll gekappt werden. dpa berichtet, dass Sander Auswüchse in bestimmte Regionen wie etwa dem Emsland und Südoldenburg ausmacht. Vor allem in den Milchvieh- und Veredelungsgebieten habe sich die Konkurrenzsituation um Anbauflächen verschärft: Durch übermäßigen Anbau von Mais für die Biogaserzeugung drohten Probleme für die Artenvielfalt, den Bodenschutz und die Gewässergüte. Um diese Gefahren zu mildern,
müsse noch vor der für 2012 geplanten Novellierung des EEG gehandelt werden.

Offenbar geht in Niedersachsen Kappen vor Steuerung. Es gibt noch immer Tausende Tonnen Kartoffeln, die auf den Feldern verrotten und zur Stärkeproduktion genutzt werden könnten. Auch Miscanthus wäre eine Pflanze, die mehrfach genutzt werden könnte als Rohstoff im ökologischen Bauen und als Lieferant für die Biogasanlagen. Und dass die enormen Mengen an Gülle jetzt in den Biogasanlagen einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden, da Methan das deutlich aggressivere Triebhausgas ist als Kohlendioxid, kann der Minister offenbar auch nicht erkennen. Aber das es auch einzuschränkende Auswüchse gibt, ist unbestritten. Ob die Kappung aber als angemessenes Mittel angewandt werden muss, bleibt fraglich.

Noch verfahrener ist die Situation in der Offshore-Windenergie. Das Natur- und Artenschutzrecht kann hier noch dem einen oder anderen Vorhaben ein Schnippchen schlagen. Das Problem: Welche Fundamente sind überhaupt im Rahmen des Artenschutzrechts erlaubt. Die Untersuchungen rund um "alpha ventus" vor der Nordseeküste zeigten, führen nämlich die Tausenden lauten Rammschläge zur Befestigung der Anlagen auf dem Meeresboden zu einer intensiven Schallbelsätigung, die die geräuschempfindlichen Schweinswale aus dem Bereich um die Windkraftanlagen vertreibt. Da die Bundesregierung den Anteil der Windenergie auf 2/3 festgelegt hat, wird dieser Anteil also eher Onshore und rund um die britische Insel produziert werden. Ob aber die Fauna in britischen Gewässern weniger empfindlich ist, kann bezweifelt werden. Das Thema Umweltverträglichkeitsprüfungen wird also auch im Bereich Windenergie und Biogas nicht überschaubarer. Und von Rechtssicherheit für Planungsvorhaben kann aktuell auch kaum gesprochen werden. Da scheint die Photovoltaik - abgesehen von den Schwermetallen - geringere Problem zu haben. Dezentrale Installation kleiner Einheiten kann also auch in Sachen Rechtssicherheit ein Segen sein - abgesehen von der Entlasung beim Netzausbau. (jw)