Netzinvestoren in Deutschland bekommen mehr künftig mehr Sicherheit. „Es waren schwierige Verhandlungen. Aber ich bin sehr zufrieden, dass wir mit der nun erzielten Einigung den Unternehmen und damit auch potenziellen neuen Investoren ein Höchstmaß an Investitionssicherheit verschaffen“, verkündete Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, zufrieden und sagt weiter: „Der für den Erfolg der Energiewende so dringend nötige Netzausbau darf nicht durch langwierige Gerichtsverfahren gefährdet werden.“ In einer außergerichtlichen Einigung über Genehmigungen von Investitionsbudgets hat sich die Netzagentur mit 38 Netzbetreibern geeinigt – darunter auch die vier großen Übertragungsnetzbetreiber Tennet, Amprion, 50Hertz und EnBW, wie ein Sprecher der Netzagentur gegenüber ERNEUERBARE ENERGIEN bestätigt.
Signalwirkung für Investitionen
Die Genehmigungspraxis der Netzagentur bei den Investitionsbudgets führte in der Vergangenheit zu vielen Gerichtsverfahren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf klärte im letzten Jahr eine Reihe von strittigen Detailfragen. Diese Entscheidungen bilden die Grundlage für die außergerichtliche Einigung, die sich auch auf die künftige Genehmigungspraxis auswirkt. Durch die Beilegung der anhängigen Verfahren werde ein Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für dringend erforderliche Investitionen in den Netzausbau vollzogen, verkünden die vier Netzbetreiber. Beide Seiten verzichten künftig darauf, gegen bisherige Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf beim Bundesgerichtshof vorzugehen
„Die Branche hofft, dass von der Entscheidung eine Signalwirkung für verbesserte Investitionsbedingungen für die mehr als 900 Stromnetzbetreiber und rund 700 Gasnetzbetreiber in Deutschland ausgeht“, erklärt Hildegard Müller, Geschäftsführerin des Bundesverbands Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Branchenverband setze sich weiter dafür ein, dass bei der bevorstehenden Novelle der Anreizregulierungsverordnung die Investitionshemmnisse insbesondere in den Verteilnetzen abgebaut werden. „Damit die Energiewende gelingen kann, müssen mit dem gewünschten Wachstum der erneuerbaren Energien sowohl die Übertragungsnetze, als auch die Verteilnetze stark ausgebaut werden“, sagt Müller.
Mehr als die Hälfte der Verfahren nicht genehmigt
Hintergrund: Netzbetreiber können Investitionsbudgets für besondere Erweiterungs- und Umstrukturierungsvorhaben bei der Regulierungsbehörde genehmigen lassen. Diese Kosten dürfen dann auf die Netzentgelte aufgeschlagen werden. Dabei geht es beispielsweise um nötige Investitionen, um Offshore-Windparks anzubinden und konventionelle Kraftwerke in die Übertragungsnetze zu integrieren sowie um die Anerkennung der Fremdkapitalkosten. Bislang seien bei der Bundesnetzagentur rund 700 Anträge mit einem Volumen von über 30 Milliarden Euro gestellt worden, genehmigt sind davon weniger als 14 Milliarden Euro; diverse Verfahren von 2008 bis 2011 mit einem Budget von über 16 Milliarden stehen aber noch aus. Das durchschnittliche Antragsvolumen beträgt damit rund 43 Millionen Euro, ein Genehmigungsverfahren dauert laut Netzagentur in der Regel ein bis zwei Jahre.
(Niels Hendrik Petersen)