Tilman Weber
Dies teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit Verweis auf die neuen Daten zum ersten Vierteljahr mit. Der Quartalsbericht der BNetzA zur Netz- und Systemsicherheit belegt zwar ein wieder leicht gestiegenes Maßnahmenvolumen gemessen an den aufgrund der Eingriffe der Netzregulierer veranlassten Stromflüssen. So nahm die Strommenge im Auf- und Abregeln konventioneller Kraftwerke durch die Netzbetreiber - das sogenannte Redispatch, um zu starke oder zu schwache Einspeisung im Netz auszugleichen - um knapp 900 Gigawattstunden (GWh) im Vergleich zum Vorjahresquartal auf 5.821 GWh zu. Schon die ersten drei Monate 2019 hatten eine starke Erhöhung im Vergleich zum ersten Quartal 2018 mit damals 2.781 GWh ergeben.
Doch blieb der Redispatchwert im ersten Quartal 2020 weit unterhalb des Niveaus von Anfang 2017, als über 8.000 GWh zu Buche geschlagen hatten. Zudem sanken gegenläufig zur Zunahme des Redispatch-Volumens die Kosten für diese Regulierung: Nach 101 Millionen Euro im ersten Quartal 2019 waren nun nur noch 71,9 Millionen Euro im klassischen Redispatch fällig. Gleichzeitig waren in den ersten drei Monaten dieses Jahres auch weniger Abregelungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen wegen überlasteter Netze notwendig: Die sogenannten Einsman-Eingriffe der Netzbetreiber verursachten noch eine Grünstrom-Einspeisevermeidung von 2.961 GWh, kaum mehr als zwei Prozent des Volumens, das sonst überwiegend wetterabhängig als Erneuerbaren-Strom in die Netze geflossen wäre. Im Vorjahresquartal waren noch 3.205 GWh durch Einsman ausgefallen.
Weniger Entschädigung fällig für abgeregelte Wind- und PV-Anlagen
Entsprechend sanken auch die Kosten für die Entschädigung der betroffenen Erneuerbaren-Betreiber leicht von rund 360 auf rund 346 Millionen Euro. Allerdings sind die Kosten und die Strommengen durch Einsman aufgrund der starken Zunahme der Einspeisung von Strom aus Windturbinen und Photovoltaik immer noch mehr als doppelt so hoch, wie sie bis 2017 waren – mit damals knapp 150 Millionen Euro im ersten Quartal. Witterungsbedingt gehören das erste Quartal und das vierte Quartal eines Jahres verlässlich zu den am stärksten von Einsman betroffenen Phasen. Dem langfristigen Kostenanstieg durch Einsman liegen der verschleppte Stromnetzausbau sowie eine insbesondere in den jüngsten Jahren außergewöhnlich schnelle Zunahme der Grünstromeinspeisung vor allem durch Wind- und Solarenergie zugrunde. Im Vergleich zum Vorjahresquartal hatte der Anteil des Grünstroms an der Nettostromerzeugung im ersten Quartal 2020 sogar von 43 auf 53 Prozent um deutlich über 20 Prozent relativ hinzugewonnen.
Countertrading, weil EU mehr Handelskapazität mit Dänemark verlangt
Dabei ist der Volumenanstieg bei den Ausgleichsmaßnahmen gemessen in Gigawatt- (GWh) und Terawattstunden (TWh) einzig einem Eingriff der Europäischen Union (EU) in den Strommarkt zuzuschreiben. Denn die EU hatte als Strommarktregulierende eine Steigerung der Handelskapazitäten mit Dänemark vorgegeben. Dies erforderte zusätzliche Engpassmanagementmaßnahmen im Netz wie nicht zuletzt das sogenannte Countertrading. Hier stiegen die Kosten von 10 auf immer noch vergleichsweise geringfügige 22 Millionen Euro. Zugleich machten die Netzregulierer aber auch weniger Gebrauch von der Nutzung konventioneller Reservekraftwerke. Nur noch 65 GWh riefen die Regulierer im Netz von diesen nun ab, nach 126 GWh im Vorjahresquartal und sogar 625 und 1.500 sowie 695 GWh in den Vergleichszeiträumen von 2018, 2017 und 2016.
Die starken Effekte, die sich in der Netzregulierung somit im ersten Quartal 2020 zeigen, begründet die BNetzA nicht zuletzt mit „marktbedingten Effekten die unter anderem im März 2020 aufgrund der Coronakrise auftraten. Dazu zählen der Preissturz des CO2-Preises, gesunkene Rohstoffpreise sowie der im Vergleich zum Vorjahresquartal niedrigere Strom-Großhandelspreis“, schreibt die staatliche Agentur.
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