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Ausschreibung

Netzbetreiber schreiben Kapazitätsreserve aus

Nicole Weinhold

Der Zubau von Erzeugungskapazitäten, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien, und der bereits heute zu beobachtende Abbau von Überkapazitäten im deutschen sowie im europäischen Strommarkt werden in den kommenden Jahren anhalten. Gleichzeitig bewegen wir uns von einem Stromsystem, in dem regelbare Kraftwerke der Stromnachfrage folgen, zu einem insgesamt effizienten Stromsystem, in dem flexible Erzeuger, flexible Verbraucher und Speicher auf das fluktuierende Dargebot von Strom aus Erneuerbaren Energien reagieren.

Extremsituationen

Die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Strommarktes können nicht vorhersehbare Extremsituationen, in denen zusätzliche Kapazitäten benötigt werden, nicht mit vollständiger Sicherheit ausschließen. Um die Versorgungssicherheit auch in solchen außergewöhnlichen Situationen zu gewährleisten, wird eine Kapazitätsreserve eingeführt.

Gemeinsame Ausschreibung

Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben die gemeinsame Ausschreibung für die Kapazitätsreserve nach §13e Abs. 2 EnWG und Kapazitätsreserveverordnung gestartet. Über die Ausschreibung soll eine Reserveleistung von zwei Gigawatt beschafft werden, die ab Oktober 2020 für einen Zeitraum von zwei Jahren bereitstehen soll.

Speicher und regelbare Lasten

An der Ausschreibung können Betreiber von Erzeugungsanlagen und Speichern sowie Anbieter regelbarer Lasten teilnehmen, sofern ihre Anlagen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Gebote sind bis zum 1. Dezember 2019 möglich. Die Zuschläge erfolgen bis Mitte Februar 2020.

Mehr Informationen zur Ausschreibung sowie der Link zur Teilnahme sind auf der gemeinsamen Plattform Netztransparenz.de veröffentlicht. Teilnehmer an der Ausschreibung können ihre Fragen zum laufenden Verfahren im Rahmen der Bieterkommunikation auf der verwendeten Ausschreibungsplattform Negometrix.com stellen.

Systemstabilität durch Kapazitätsreserve

Mit der Kapazitätsreserve soll gemäß § 13e EnWG ab dem Winterhalbjahr 2020/2021 außerhalb des Strommarktes eine Reserve in Höhe von zwei GW gebildet werden. Die in der Kapazitätsreserve vorgehaltenen Anlagen stehen dem Strommarkt nicht direkt zur Verfügung. Sie werden eingesetzt, um im Fall außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Situationen die Systembilanz auszugleichen und die Systemstabilität zu stützen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit kann die Kapazitätsreserve dann mit bis zu zwölf Stunden Anlaufzeit aktiviert werden, wenn an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen können, soweit möglich, von den Übertragungsnetzbetreibern auch zur Behebung von Netzengpässen (dann als sogenannte Netzreserve) eingesetzt werden. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit soll die Kapazitätsreserve zum Einsatz kommen, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen sollen, soweit möglich, die Funktion der Netzreserve übernehmen.