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Bioenergie Biogas EEG2012

Biogasrat greift Forschungszentrum an

Es geht um die wissenschaftliche Arbeit des DBFZ, die das Institut im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellte. Sie diente als Grundlage für den Bereich Biomasse im Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009. Der wiederum ist die Basis für den Entwurf und den Beschluss der Bundesregierung zum EEG2012 und damit auch der Vorlage zu künftigen Vergütungen von Strom aus Biomasse. Die Biogasbranche hält die Vergütung, die der Kabinettsbeschluss im EEG2012 vorsieht, für um mindestens zwei Cent zu niedrig, um auskömmlich zu sein. Sie sieht die Branche vor dem Absturz. Die vorgesehene Vergütung im EEG lässt sich in direkter Linie zur Arbeit des DBFZ zurückführen. Auf der Zielgeraden zum EEG2012 wird sie nun zum Zankapfel – der Bundestag soll am 30. Juni das EEG2012 beschließen. Die Parteien sind noch in der Findungsphase. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Datengrundlage der Bundesregierung falsch ist, die sie zur Festsetzung einer bestimmten Vergütungshöhe veranlasste, dann könnten diese Informationen Parlamentarier in ihrer Position zum EEG-Entwurf der Regierung noch beeinflussen. Im konkreten Fall geht es um die künftige Höhe für die Vergütung von Biogas.

Schludrig?
Schludrigen Umgang mit den wichtigsten Basisdaten wirft der Biogasrat dem DBFZ vor. „Wichtige Daten, wie die durchschnittlichen Investitionskosten, die Kosten für die Einsatzstoffe und selbst der erzielbare Preis für Biomethan sind schlicht und einfach falsch“, behauptet Biogasrat-Geschäftsführer Reinhard Schultz. Zum späten Zeitpunkt der Reaktion auf die Arbeit sagt der Biogasrat, der DBFZ-Bericht sei erst jetzt „aufgetaucht“. Branchenvertreter und Politiker hätten wiederholt vergeblich die Offenlegung der Datenbasis durch die Bundesregierung gefordert. Stimmt nicht, sagt das DBFZ. Der Bericht sei öffentlich. Er könne heruntergeladen werden. Was stimmt. Allerdings datiert das BMU auf der Seite, die alle Arbeiten zum Erfahrungsbericht zum Download öffentlich bereitstellt, auch erst mit Juni 2011. Offen ist jedoch, ob Verbänden solche Arbeiten schon früher vorlagen beziehungsweise ob sie nicht selbst frühzeitig involviert waren.

Gutachten hebelt DBFZ aus
In einem Gutachten hebelt der Biogasrat die DBFZ-Daten nun aus. Gutachterin ist die Universität Duisburg-Essen, die jüngst zuvor als Co-Autorin dem Biogasrat ein Gutachten zur künftigen Förderung von Biogas und Biomethan erstellte. Pikant dabei ist, dass das DBFZ dieser Studie die Basisdaten lieferte, welche die Uni Duisburg-Essen dann in Zusammenarbeit mit dem Biogasrat auswertete.

Der Vergleich zwischen den Annahmen des DBFZ, des Biogasrat und dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur zeigt laut Biogasrat wesentliche Unterschiede für die Vor-Ort-Verstromung in den Investitionskosten, der Kapitalverzinsung und den Annahmen für verkaufte Wärmemenge und deren Erlöse. Die Investitionskosten lägen beim Biogasrat und der Bundesnetzagentur um etwa 15 Prozent über den Annahmen des DBFZ. Die Verzinsung des Gesamtkapitals läge beim DBFZ bei einer Fremdfinanzierung von 80 Prozent mit 5,8 Prozent so niedrig, dass hierfür kein unternehmerisches Risiko eingegangen wird. Und eine externe Wärmenutzung von 80 Prozent sei nur an wenigen Standorten möglich – das DBFZ nehme das aber an. „Im Ergebnis liegt das DBFZ aufgrund seiner Annahmen in der Kostenrechnung um zirka drei Cent pro Kilowattstunde unter der Wirklichkeit“, resümiert der Biogasrat.

Für den Bereich der Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz und dessen Verstromung lägen die Investitionskosten und die Brennstoffkosten beim DBFZ jeweils 20 Prozent unter den Berechnungen des Biogasrats und den ermittelten Durchschnittswerten der Bundesnetzagentur. Das spiegelte sich auch in den notwendigen Preisen wider, die für Biomethan erzielt werden müssten, um eine wirtschaftliche Erzeugung zu ermöglichen: Beim DBFZ lägen die Biomethanpreise bei 6,8 Cent/Kilowattstunde (höherer Brennwert), beim Biogasrat bei 8,2 Cent und bei der Bundesnetzagentur als tatsächlicher durchschnittlicher Marktpreis bei 8,1 Cent. „All diese Vergleichsparameter führen auch im Bereich der Biomethaneinspeisung und  Verstromung zu einen Unterschied in den Gestehungskosten von zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde“, resümiert der Verband für den Bereich Biomethan. Schultz resümiert: „Es kann doch nicht sein, dass mit falschen Gutachterzahlen eine ganze Branche tot gerechnet wird, und die Politik schaut zu.“

DBFZ kontert scharf
Die Vorwürfe des Biogasrats gegen sich lässt das DBFZ nicht stehen. Es weist sie in großer Schärfe zurück. Daniela Thrän, Projektleiterin der Studie für das BMU bügelt den Biogasrat ab: „Unsere Zahlen sind wasserfest, denn wir haben sehr viele Modellfälle ausgewertet. Der Hauptunterschied liegt in den angenommenen Investitionskosten. Hier unterstellt der Biogasrat, dass die Anlagen künftig deutlich teurer sind – in der Größenordnung von 50 bis 70 Prozent gegenüber von vor drei bis vier Jahren. Das ist unseriös und stützt sich rein auf die aktuell vereinzelt auftretende Situation und nicht auf eine kontinuierliche Marktbeobachtung.“

In der Stellungnahme, die der ERNEUERBARE ENERGIEN vorliegt, sagt Thrän weiter: „Wir haben bei der Frage, wie eine auskömmliche Vergütung aussieht, den Vergütungszeitraum des EEGs von 20 Jahren zugrunde gelegt. Der Zinssatz von 5,8 Prozent beinhaltet bei Annahme typischer Eigenkapitalanteile von 20 Prozent eine Rendite von acht bis zehn Prozent, was den Forderungen des Biogasrates widerspricht. Diese wurde übrigens von anderen Kritikern als zu hoch angesetzt gesehen. Außerdem haben wir Investitionszuschüsse, die es zum Teil für Biogas und Biomethan gibt außen vorgelassen, zum Beispiel im Rahmen des Marktanreizprogramms. Der Entwurf zum EEG2012 stellt größere Biogasanlagen und die Biomethaneinspeisung im Vergleich zum EEG2009 eher besser. Auf die schwankenden Rohstoffpreise reagiert das EEG, indem es eine größere Bandbreite Rohstoffe zulässt. Fakt ist, dass bei weiter steigenden Rohstoffpreisen der große Puffer nicht mehr da ist.“ Das DBFZ kündigte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Biogasrats an. (Dittmar Koop)

Der Biogasrat-Vergleich der Datenbasis: Dieser steht auf der Website des Biogasrat e. V. zum Download bereit.

Das Gutachten des DBFZ: Der Bericht „Vorbereitung und Begleitung der Erstellung des Erfahrungsberichtes 2011 gemäß § 65 EEG“ steht zum Download auf der BMU-Homepage bereit.