Bereits im Jahr 2020 hat der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) Kriterien für eine gute Planung von Solarparks entwickelt. Inzwischen haben bereits 42 Planungsunternehmen diese Selbstverpflichtung unterzeichnet. Sie entwickeln die solaren Freiflächenanlagen seither ausschließlich unter Berücksichtigung dieser Kriterien. Dabei ging es bisher vor allem um die Naturverträglichkeit und die umfassende Information der Bürger vor Ort sowie der lokalen Naturschutzakteure.
Landwirte mit ins Boot holen
Mit der jetzt überarbeiteten Selbstverpflichtung und nehmen der Verband und die Unternehmen unter anderem auch die Beteiligung der Kommunen als festen Bestandteil in den Maßnahmenkatalog auf. So soll die kommunale Planungshoheit bei Solarparks gewahrt bleiben. Zusätzlich dazu wurden noch Verpflichtungen gegenüber Landwirten in den Katalog aufgenommen. Hier geht es unter anderem darum, nur ertragsschwache Flächen für den Bau von Solarparks zu akquirieren und einen transparenten Dialog mit den Landwirten zu führen. „Wir wollen dazu beitragen, dass PV-Freiflächenanlagen als Teil der Landwirtschaft eingeordnet werden. Dadurch würden sich viele Fragestellungen erheblich vereinfachen, etwa bei Hofübergaben oder bei der Flächenbewirtschaftung von Solarparkflächen“, beschreibt Robert Busch, Geschäftsführer des BNE, den Ansatz. „Für Landwirtschaftsbetriebe können Solarparks zusätzliche und langfristig planbare Einnahmen bedeuten, was angesichts von zunehmender Trockenheit und Extremwetter besonders wichtig ist und Existenzen sichert.“
Akzeptanz erhalten
Diese erweiterte Selbstverpflichtung ist ein wichtiger Schritt für die Branche, die Akzeptanz von solaren Freiflächenanlagen zu erhalten. Denn diese Solarparks sind wichtig für den Erfolg der Energiewende in der kurzen Zeit, die dafür noch bleibt. „Solarparks sind die Allrounder der Energiewende. Durch massive Effizienzsteigerungen und gesunkene Kosten können sie einen Großteil der Energienachfrage decken. Bei guter Planung werden sie zugleich zu wertvollen Refugien für viele bedrohte Arten“, betont Robert Busch.
75.000 Hektar Fläche sind vorgesehen
Er verweist darauf, dass mit der Erhöhung der Ausschreibungsvolumen. Im EEG 2023 bis 2030 etwa 75.000 Hektar an zusätzlichen Solarparkflächen hinzukommen. Das sei eine eine Fläche, die viereinhalb Mal so groß ist wie das „Grüne Band“ an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. „Um das Potenzial für Naturschutz, Kommunen und Bürger zu nutzen, kommt es jetzt auf eine gute Planung an. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Selbstverpflichtung weiterentwickelt, um startklar und leistungsfähig zu sein“, erklärt Busch.
Vorschläge einreichen
Die Selbstverpflichtung ist ein Ausdruck, dass die Solarbranche mehr zu tun bereit ist, als der regulatorische Rahmen vorgibt. „Das kommt an“, weiß Robert Busch. „Heute werden die Chancen der Biodiversitäts-PV auch von Naturschutzverbänden gesehen und geschätzt“, beschreibt er die Erfahrung, die die Branche in den vergangenen Jahren aufgrund der rücksichtsvollen Planung gemacht hat. Mit der Veröffentlichung der neuen Selbstverpflichtung lädt der BNE Kommunen, Naturschutz, Landwirtschaft und weitere beteiligte Akteure dazu ein, auch zusätzliche Vorschläge zu machen, mit welchen Anforderungen die gute Planung von Solarparks gelingt. Unter Berücksichtigung dieser Vorschläge soll bis zum Herbst 2022 die endgültige Überarbeitung erstellt und an das EEG 2023 angepasst werden.
Die Vorabversion der erweiterten Selbstverpflichtung mit dem Titel „Guten Planung von PV-Freilandanlagen“ finden Sie auf der Internetseite des BNE zum Download. (su)
Das ist ebenfalls interessant für Sie:
KNE veröffentlicht Broschüre über Artenschutz durch Solarparks
„Doppelnutzung der Fläche für Photovoltaik und Landwirtschaft ermöglichen“