Der Solarenergie-Förderverein (SFV) hat in einer Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) Vorschläge formuliert, wie schneller und mehr Mieterstromprojekte umgesetzt werden können. So habe die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat mit der Verabschiedung des neuen Smart-Meter-Gesetzes und der Einführung eines virtuellen Summenzählermodells den Weg in die richtige Richtung eingeschlagen. Auch in der jüngst von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgelegten Photovoltaikstrategie findet sich dieser Ansatz wieder. Doch um den Ausbau der Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern zu entfesseln, weist der SFV unter anderem darauf hin, dass nicht nur die Netzanschlussverfahren, sondern auch die Abrechnungsprozesse der Netzbetreiber bundesweit standardisiert werden müssen.
Abrechnung mit weniger Bürokratie
Dies gilt auch für die Regelungen zu den gemeinschaftlichen Anlagen zur Gebäudeversorgung, die Habeck nach österreichischem Vorbild einführen will. Diese Maßnahme ist – genauso wie das virtuelle Summenzählermodell bei bürokratiearmer Umsetzung geeignet, die Abrechnung innerhalb einer Hausgemeinschaft zu erleichtern.
Mieterstromzuschlag erhöhen
Auch dass die Mieterstromförderung nun auch auf reine Gewerbegebäude ausgedehnt werden soll, entspricht einer Forderung des SFV. Doch sollte der Mieterstromzuschlag auf mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde ohne weitere Degression angehoben werden. Dadurch können die Mieterstromanbieter und Vermieter den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei einer Mieterstromanlage abdecken. Zum Vergleich: Am Anfang dieses Jahres lag der Mieterstromzuschlag je nach Größe der Solaranlage zwischen 1,67 und 2,67 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Zuschlag ist seither jeden Monat um 1,8 Prozent für neu installierte Anlagen gesunken und sinkt um den gleichen Wert immer weiter.
Zudem sollte für die Gewährung des Mieterstromzuschlags kein Antragsverfahren bei der Bundesnetzagentur mehr nötig sein. Der SFV fordert außerdem, dass die Befreiung von der Stromsteuer gemäß Paragraph 9 des Stromsteuergesetzes auf die Versorgung Dritter vor Ort mit Photovoltaikstrom ausgeweitet wird. Dieser Paragraph regelt nämlich unter anderem die Befreiung des selbst verbrauchten Solarstroms von der Stromsteuer. Da Mieterstrom ebenfalls vor Ort verbraucht wird – nur nicht vom Anlagenbetreiber selbst – wäre diese Befreiung folgerichtig.
Es ist noch Luft nach oben
Grundsätzlich sollten immer noch bestehende Hemmnisse beseitigt werden. „Die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zeigten hier schon gute Ansätze, lassen aber noch Luft nach oben“, betont der Branchenverband. „Es gibt ein riesiges Potenzial für Photovoltaik auf Dächern von Mehrfamilienhäusern. Angesichts der Klimakrise können wir uns nicht erlauben, es ungenutzt zu lassen“, ergänzt Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV. „Alle Bürger:innen sollten endlich in die Lage versetzt werden, die Energiewende voranzubringen und an den finanziellen Vorzügen erneuerbarer Energien teilzuhaben – nicht nur Besitzer:innen von Eigenheimen.“ (su)