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Solarenergie

EEG-Erfahrungsbericht 2011: Umweltministerium will Photovoltaik weiter begrenzen

Das Bundesumweltministerium (BMU) will keinen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien. Das geht aus dem aktuellen Entwurf des EEG-Erfahrungsberichtes hervor, den Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) am 3. Mai vorgestellt hat. Die Ausbauziele der erneuerbaren Energien bleiben mit mindestens 35 Prozent identisch, wie schon in dem in Herbst letzten Jahres verabschiedeten Energiekonzept der Bundesregierung. Bis 2030 soll die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien kommen. Bis 2050 geht das BMU von einem Anteil der erneuerbaren Energien von 80 Prozent aus.

Atmender Deckel“ bleibt

Vor dem Hintergrund des massiven Zubaus von Photovoltaikanlagen will die Bundesregierung vor allem den Ausbau von Solarstrom begrenzen. Deshalb will sie die marktabhängige dynamische Degression der Einspeisevergütung – den sogenannten „atmenden Deckel“ – beibehalten. Die Absenkung der Förderung kann abhängig vom Zubau zwischen 1,5 und 24 Prozent jährlich betragen. Sollte die Degression am Jahresende höher als neun Prozent sein, wird ein Teil der Absenkung bereits auf den 1. Juli des Folgejahres vorgezogen.

Auch die Vergütungsklassen will das BMU verändern. In Zukunft unterscheidet das EEG Anlagen bis einschließlich 30 Kilowatt, Anlagen zwischen 30 und 500 Kilowatt und Anlagen über 500 Kilowatt. Das BMU begründet diesen Schritt damit, dass die spezifischen Investitionskosten bereits bei 500 Kilowatt sinken und nicht erst ab einem Megawatt. Außerdem wird zwischen Gebäudeanlagen und Freiflächenanlagen unterschieden. Dabei erhalten Solaranlagen auf oder an Gebäuden nur dann eine entsprechend höhere Vergütung, wenn das Gebäude tatsächlich einem eigenem Zweck dient und nicht gezielt für Photovoltaikanlagen gebaut wird.

Bei den Freiflächenanlagen bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. So erhalten nur Anlagen auf Konversionsflächen und auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen eine Vergütung nach EEG. Solaranlagen auf Ackerflächen bleiben weiterhin von der Förderung ausgeschlossen. Zwar soll sich die Förderung grundsätzlich an der Kosteneffizienz ausrichten, um die Kostenbelastungen für Haushalte und Unternehmen zu begrenzen. Doch an dieser Stelle „geschieht das Gegenteil der genannten Zielsetzung der Erhöhung der Kosteneffizienz“, kritisiert Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. „Erstaunlicherweise soll die günstigste Form der Solarstromerzeugung auf früheren Ackerflächen weiter außen vor bleiben.“

Eigenverbrauch und Netzintegration

Die im Jahr 2009 eingeführte Eigenverbrauchsregelung wird verlängert. Die Betreiber von Dachanlagen bekommen für jede Kilowattstunde, die sie selbst verbrauchen, 16,38 Cent weniger als wenn sie den Strom ins Netz einspeisen würden. Mit allgemein steigenden Strompreisen steigen damit auch die Vorteile beim Eigenverbrauch.

Ein zentraler Punkt ist die Netzintegration von Photovoltaikanlagen. So will das BMU Anlagen ab einer Leistung von 30 Kilowatt generell in das Einspeisemanagement einbeziehen. Diese müssen mit einer Einrichtung ausgerüstet werden, die es den Übertragungsnetzbetreibern ermöglicht, sie abzuregeln, wenn Überkapazitäten vorhanden sind. Bereits bestehende Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung sind innerhalb eines halben Jahres entsprechend nachzurüsten. Bei kleineren Anlagen beträgt die Übergangsfrist zwei Jahre.

In Anlehnung an die derzeit gültige Übergangsregelung des Forums Netztechnik und Netzbetrieb im VDE (FNN) zur Überfrequenzabschaltung sollen sich die Anlagen bei einer Frequenz zwischen 50,2 und 51 Hertz selbst vom Netz trennen. Unklar ist aber, welche Anlagen entsprechend nachgerüstet werden müssen. Eine Studie dazu ist in Arbeit und soll noch im Mai vorliegen. (Sven Ullrich)