Für den Bau von Photovoltaikanlagen durch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen aus dem karitativen, sozialen, bildungspolitischen oder kirchlichen Bereich sowie für kommunale und genossenschaftliche Baugesellschaften gibt es jetzt eine eigene Fördermöglichkeit. Der Ökostromzertifizierer Grüner Strom Label (GSL) hat ein Programm gestartet, das solche Einrichtungen und Vereine mit Zuschüssen zur Errichtung einer Solarstromanlage unterstützt. Im Fonds liegen insgesamt 200.000 Euro. Bis zum 15. April dieses Jahres können die Interessenten noch Förderanträge bei der GSL einreichen. Über die Genehmigung der Förderanträge entscheidet im Mai die GSL-Mitgliederversammlung.
Fördergelder von Ökostromanbietern
GSL will mit dem Programm ein Zeichen setzen. „Teile von Politik und Medien vermitteln den Eindruck, der Umbau der Energieversorgung sei nur mit Kosten verbunden. Dabei bringen erneuerbare Energien vielfältige Vorteile für die Allgemeinheit mit sich“, sagt Rosa Hemmers, Vorsitzende von GSL. „Unser Förderprogramm richtet sich gezielt an Einrichtungen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. Ihnen und den Menschen, die dort arbeiten, wohnen oder ihre Freizeit verbringen, möchten wir deutlich machen, dass sie vom Ausbau erneuerbarer Energien direkt profitieren. Besonders wenn sie zugleich Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.“ Der Verein finanziert das Programm aus einem Fonds, in den Fördergelder der von GSL zertifizierten Produkte fließen. Letztlich kommen die Fördergelder also von den Ökostromanbietern.
Generator ist der Grundbaustein
Die Vereine und Träger können über das Förderprogramm verschiedene Elemente der Photovoltaikanlage finanzieren, die zu einem „zukunftsweisenden Gesamtprojekt geschnürt werden können“, erklärt GLS. Natürlich ist der verpflichtende Grundbaustein die Solarstromanlage selbst. Dabei ist es gleichgültig, ob die Anlage auf dem Dach oder an der Fassade einer entsprechenden Einrichtung der angesprochenen Träger und Vereine installiert wird. Allerdings muss der Generator mindestens zwei Kilowatt leisten und darf eine Leistung von 50 Kilowatt nicht überschreiten. Dann bekommt der Träger oder Verein einen Investitionszuschuss von 20 Prozent. Dazu fördert GLS noch die Installation von optionalen Elementen. Für die Einbindung eines Speichers zahlt GLS bis zu 30 Prozent der Kosten. Energieeffizienzmaßnahmen im gleichen Gebäudekomplex, wo die Anlage errichtet wird, fördert der Verein mit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten. Damit will GLS die Träger und Einrichtungen anspornen, alte Elektrogeräte und Beleuchtungen durch hocheffiziente Systeme auszutauschen. Auch begleitende kommunikative Maßnahmen wie beispielsweise ein Display können über das Programm gefördert werden. Grundlegende Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Antragsteller Ökostrom beziehen, der von GLS zertifiziert ist. Auch der Bezug von grünem Strom mit ähnlich hohen Standards, wie sie GLS festlegt, berechtigt zur Förderung. (Sven Ullrich)