Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition das Solarpaket 1 verabschiedet. Damit wird der Weg für Vereinfachungen beim Zubau von Photovoltaikanlagen frei. Außerdem können in Zukunft mehr Flächen für den Bau von Solarkraftwerken zur Verfügung stehen. Denn das Paket umfasst eine Regelung, dass Solarprojekte, die auf sehr ertragsarmen landwirtschaftlichen Flächen geplant sind, grundsätzlich an Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Die Bundesländer müssen dies explizit einschränken, wenn sie dies nicht wollen.
Gemeinsamer Anlagenbetrieb möglich
Gleichzeitig wird der Weg für mehr solare Energiewende in den Städten frei. Denn mit dem Solarpaket wird die gemeinschaftliche Versorgungsanlage eingeführt. Das bedeutet, dass Bewohner von Mehrfamilienhäusern auf dem Dach ihre eigene Solaranlage errichten können, ohne dass einer der Bewohner – wie bisher – zum Energieversorger wird und die gleichen Pflichten erfüllen muss wie der Betreiber eines große Kohlekraftwerks.
Balkonsolar in Datenbank eintragen
Auch für die Betreiber von Steckersolaranlagen wird es Erleichterungen geben. Diese werden zu einem eigenen Anwendungsfall der Photovoltaik. Die Anmeldung dieser sogenannten Balkonkraftwerke wird einfacher. Diese müssen in Zukunft nicht mehr ins Marktstammdatenregister eingetragen werden, sondern nur noch in eine Datenbank. Übergangsweise dürfen auch die alten analogen Stromzähler weiterverwendet werden, die dann einfach rückwärts laufen, wenn die Balkonsolaranlage nicht vor Ort verbrauchten Strom ins Netz einspeist.
Stärken der Speicher besser nutzen
Auch der rechtliche Rahmen für Solarstromspeicher wird so verändert, dass Speicher in Zukunft besser ihre vielfältigen Stärken zur System- und Netzstabilisierung ausspielen können, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar) noch vor der Verabschiedung des Gesetzes in der Anhörung vor dem Klimaschutzausschusses. Insgesamt begrüßt der Verband, dass durch eine Vielzahl weiterer kleinteiliger Änderungen zum Bürokratieabbau große Beschleunigungspotentiale für die Energiewende gehoben werden.
Mehr Dachanlagen müssen in die Ausschreibung
Nicht nachvollziehbar ist nicht nur für Carsten Körnig die geplante Absenkung der Ausschreibungsgrenze für Solarstromanlagen auf Gebäuden auf 750 Kilowatt, nachdem diese vom Bundestag erst im letzten Jahr zu Recht auf ein Megawatt erhöht wurde. „Mit der Beschränkung des Wegenutzungsrechts auf Flächen in öffentlicher Hand verpasst es der Änderungsantrag leider, einen wesentlichen Hebel zur relevanten Beschleunigung von Solarparkplanungen zu nutzen“, betont Körnig.
Mehr Licht als Schatten
Zudem wird mit dem Solarpaket der Bundesnetzagentur die Kompetenz entzogen, die Gebotshöstwerte bei den Ausschreibungen um zehn Prozent zu erhöhen, wenn absehbar ist, dass die Auktion drastisch unterzeichnet ist. Dies stelle eine unnötige und riskante Einschränkung im EEG-Förderregime dar, kritisiert der BSW-Chef. „Unterm Strich enthält das Solarpaket 1 aber in unseren Augen mehr Licht als Schatten“, sagt er. „Das Reformpaket dürfte entscheidend dazu beitragen, die Photovoltaikausbauziele auch in den kommenden Jahren zu erreichen. Die Investitionsbedingungen werden in fast allen Marktsegmenten verbessert, egal ob Mieter, Eigenheimbesitzer oder Unternehmen, der Zugang zu preiswertem Solarstrom wird deutlich einfacher.“
Weitere Reformen für die Energiewende notwendig
Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende mahnt Körnig aber auch weitere Reformen etwa im Steuerrecht, im Energiemarktdesign und beim Netzzugang an. Diese sollten zeitnah folgen, um die gewaltigen noch ungenutzten Potenziale der Solar- und Speichertechnologien für unser Land zu heben, sagt Carsten Körnig.
Welche weiteren Regelungen sich mit dem Solarpaket 1 verändern, lesen Sie hier. (su)