Derzeit novelliert die Bundesregierung das Baugesetzbuch (BauGB). Der Entwurf liegt schon vor und wird am 10. Oktober 2024 im Bundestag in erster Lesung beraten. Einerseits will das Bundesbauministerium damit den Wohnungsbau und andererseits die Energiewende beschleunigen. Tatsächlich soll die Ausweisung von Windenergiestandorten vereinfacht werden. Privilegien soll es bei der Ausweisung von Geothermiestandorten im Außenbereich geben.
Zudem soll es kürzere Fristen für die Bauleitplanungen geben. Die Gemeinden sollen dann die Babauungspläne innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens zwingend veröffentlichen. Doch für die Photovoltaik und große Speichersysteme wird es kaum Vereinfachungen geben.
Vereinfachungen für Großspeicher schaffen
Um auch in diesem Bereich lange Planungs- und Genehmigungsprozesse für Solaranlagen im Kraftwerksmaßstab und Großspeicher zu beschleunigen, fordert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ihre Privilegierung im Rahmen des Paragraph 35 BauGB. „Die Genehmigungsprozesse für ebenerdig errichtete Photovoltaik-, Solarthermie- und Speicherprojekte sollten beschleunigt werden, wie das bei anderen Energietechnologien bereits geplant oder der Fall ist“, fordert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des (BSW-Solar).
Der BSW-Solar weißt auf die entscheidende Bedeutung von Großspeichern für die Energiewende hin. Denn sie schaffen die notwendige Flexibilität im Strommarkt. „Für den notwendigen, aber noch zu geringen Ausbau von Großbatteriespeichern braucht es jetzt einen Ausbaubooster“, betont Carsten Körnig. Große Batteriespeicher sollten daher ebenfalls nach § 35 BauGB, wo das Bauen im Außenbereich geregelt wird, baurechtlich privilegiert werden, fordert er.
Agri-PV vereinfachen
Dies sollte dann auch für große Solarparks gelten. Bei der Photovoltaik ist nach Auffassung des Bundesverbandes zumindest eine Teilprivilegierung für bestimmte Anwendungsfälle sinnvoll. Der Verband sieht dies vor allem für Agri-PV-Anlagen als wichtig an. Denn diese erlauben die Kombination aus Landwirtschaft und Solarstromerzeugung. Da es sich dabei um eine Ergänzung zur bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche handelt und dieser Nutzung untergeordnet ist, sollte sie nach Paragraph 35 Absatz 1 BauGB privilegiert werden.
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Chancen für mehr Akteure
Diese Privilegierung schlägt der BSW-Solar auch für den Bau von kleinen solaren Freiflächenanlagen bis zu einer Leistung von einem Megawatt vor. Damit solle eine unverhältnismäßige Genehmigungsbürokratie vermieden werden. Dadurch könnten mehr Akteure wie Bürgerenergiegemeinschaft in solche Anlagen investieren und der Bau von Solarparks bliebe nicht mehr nur die Domäne von großen Projektentwicklern. Außerdem kann die Privilegierung die kommunale Verwaltung durch den Wegfall planungsrechtlicher Prozesse effektiv entlasten.
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Solarthermieanlagen sind an Standort gebunden
Auch für solarthermische Kraftwerke schlägt der BSW Solar Vereinfachungen vor. Sie sind ein wichtiges Element zur Erreichung der Dekarbonisierung von Wärmenetzen, wie sie gesetzlich vorgesehen sind. Allerdings wird deren Projektentwicklung massiv erschwert und verzögert. Denn sie sind an einen bestimmten Standort in der unmittelbaren Nähe zu Wärmenetzen gebunden. Dies verlängert die Genehmigungsprozesse. „Im Falle einer grundsätzlichen Privilegierung, wie sie für große Geothermiekraftwerke bereits vorgesehen ist, könnten Solarthermiekraftwerke der Megawattklasse im Zusammenspiel mit anderen erneuerbaren Wärmeerzeugern künftig zuverlässig, preiswert, preisstabil und langfristig Wärme für Millionen Haushalte liefern und damit einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit leisten“, erklärt Carsten Körnig.
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Mehr Solarthermie bauen
Sollten die regulatorischen Hürden für solarthermische Kraftwerke fallen, könnten Stadtwerke, Genossenschaften und andere Wärmenetzbetreiber deutlich mehr Anlagen realisieren, ist Carsten Kürnig überzeugt. Nach einer Analyse des Hamburg-Instituts im Auftrag des BSW-Solar ließen sich die Genehmigungsprozesse mit Hilfe einer Privilegierung, wie sie für Geothermieanlagen vorgesehen sind, um ein bis zwei Jahre verkürzen. Im besten Fall würde dies nach Einschätzung des BSW-Solar die Planungsprozesse halbieren. (su)