Die Europäische Kommission hat die Untersuchung bezüglich der Dumpingvorwürfe gegen chinesische Solarglashersteller gestartet. Dabei stellt sie aber klar, dass es derzeit keine Antisubventionsuntersuchung gibt, weil eine entsprechende Klage nicht eingereicht wurde. Die Kommission geht vielmehr auf eine Klage der europäischen Glashersteller, die sich unter dem Dach von EU Pro Sun Glas zusammengeschlossen haben. Die Plattform behauptet, dass Solarglas aus China zu unter dem Marktwert liegenden Dumpingpreisen in der Europäischen Union verkauft wird. „Nach Auffassung der Kommission enthalten die Angaben des Antragstellers ausreichende Hinweise für ein etwaiges Preisdumping durch die ausführenden Hersteller auf dem EU-Markt, eine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union und einen möglichen ursächlichen Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union“, heißt es in einer Begründung aus Brüssel. „Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass genügend Anscheinsbeweise vorliegen, die eine Untersuchung rechtfertigen.“
Kommission rechtlich zur Untersuchung verpfichtet
Schließlich ist die Europäische Kommission auch rechtlich dazu verpflichtet, eine Antidumpinguntersuchung einzuleiten, wenn ein Kläger in einem begründeten Antrag Beweise vorlegt, dass ein ausländischer Hersteller Waren in der EU zu gedumpten Preisen verkauft und damit einen Wirtschaftszweig der EU schädigt. Die Glashersteller in Europa hatten als solche Beweise angeführt, dass Solarglas aus China zum halben Preis in der EU verkauft wird, für den die europäische Konkurrenz ihr Glas verkauft. Selbst niedrigere Lohnkosten in China rechtfertigen nicht diesen immens niedrigen Preis. Die Europäische Kommission stellt aber auch klar, dass die Einleitung einer Untersuchung noch kein Urteil präjudiziert. Denn „dabei werden auch andere Faktoren untersucht, die ebenfalls zu der Schädigung beigetragen haben könnten“, stellen die Beamten in Brüssel klar. Innerhalb der nächsten neun Monate wird die Kommission ihre vorläufigen Ergebnisse bekannt geben. Dabei kann sie vorläufige Antidumpingzölle für einen Zeitraum von sechs Monaten verhängen, die Untersuchung ohne vorläufige Zölle weiterführen oder ganz einstellen. Wichtig ist dabei auch, dass der finanzielle Schaden, den andere Wirtschaftszweige der EU durch eventuelle Antidumpingzölle erleiden könnten, nicht höher ist als der Gewinn, den die Glashersteller daraus ziehen.
Jetzt werden Fragebögen verschickt
In der Zwischenzeit verschicken die Beamten in Brüssel Fragebögen an alle interessierten Parteien, um Informationen über Aus- und Einfuhren, Herstellung und Verkäufe zu sammeln. Solche interessierte Parteien sind chinesische und europäische Hersteller, Importeure und Branchenverbände. Die können außer den Fragebögen auch Stellungnahmen und Argumente nach Brüssel schicken, die die Kommission bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen wird. Spätestens in 15 Monaten muss die Untersuchung abgeschlossen sein. Wie sich der Beginn der Brüsseler Entscheidung auf die Handelsbeziehungen mit China auswirken wird, bleibt noch unklar. Gerade wenn es um Solarprodukte geht, reagiert das Reich der Mitte momentan sehr empfindlich, droht ihm doch schon der bisher sehr lukrative europäische Markt für Photovoltaikmodule versperrt zu werden. (Sven Ullrich)