In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordern 32 Unternehmen der Solar- und Ökostrombranche eine Beteiligung von Kommunen an den Erlösen aus Solarparks. Sie betonen, dass Freiflächenanlagen für die Energiewende gebraucht werden. Sie bieten aber nicht nur ökologische Vorteile für die Kommunen und ländlichen Regionen etwa bei der Biodiversität auf den genutzten Flächen. Sie können auch ökonomisch Chancen für die Gemeinden eröffnen, in denen sie gebaut werden.
Regionale Wertschöpfung ermöglichen
Unter Verweis auf den Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung, der die Wertschöpfung für die Standortgemeinden und die Projektbeteiligung in den Blick nimmt, sollte es bundeseinheitliche Regelungen für die finanzielle Beteiligung geben. Dadurch könnte die Energiewende Geld in die meist klammen Kassen der Kommunen spülen.
Freiwillige Zahlungen stoßen auf rechtliche Probleme
Das eröffnet diesen nicht nur Spielräume für den Bau von Kindergärten, Schulen oder die Finanzierung von Feuerwehren und aktuell die Kompensation von coronabedingten Ausfällen. Sie erhöht auch die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Effektive finanzielle Vorteile für Kommunen zu schaffen, ist uns in diesem Zusammenhang derzeit nur sehr begrenzt möglich”, schreiben die Solarunternehmen in ihrem Brief, zu denen auch aktive Planer und Betreiber von Solarparks gehören, die von einer solchen geforderten Regelung direkt betroffen wären. „Die aktuelle Ausgestaltung der Gewerbesteuer führt zu oft dazu, dass Standortkommunen leer ausgehen oder erst sehr spät Zahlungen erhalten. Freiwillige Zahlungen an Kommunen stoßen wiederum auf rechtliche Probleme. Auch die aktuellen Änderungen bei der Gewerbesteuerzerlegung lösen das Problem nicht.”
Verordnungsermächtigung nutzen Deshalb ist eine neue Regelung notwendig, um die Beteiligung der Kommune auf rechtlich sichere Beine zu stellen. So etwas ist auch nicht neu. Immerhin gibt es für die Windkraft schon eine solche Regelung im aktuellen EEG. Die Bundesregierung müsse nun schnell die im EEG für diese Regelungen vorgesehene Verordnungsermächtigung nutzen und diese Möglichkeiten nun schnell auch für die Photovoltaik schaffen. Die solle zudem nicht nur für die Freiflächenanlagen gelten, die eine Marktprämie in den Ausschreibungen gewonnen haben, sondern auch für Solarparks, die ohne Förderung gebaut werden, weil sie über einen Stromliefervertrag (PPA) refinanziert werden.
Koalition muss Versprechen einhalten
Den offen Brief finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE). Er unterstützt die Initiative. „Es wird höchste Zeit, dass die Union und SPD ihr Versprechen einer kommunalen Beteiligung einhalten”, erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des BNE. „Die Bundespolitik sollte den Kommunen die Einnahmen ermöglichen und dem nicht weiter im Weg stehen. Es wäre schlichtweg den Menschen vor Ort nicht zu vermitteln, dass Standortkommunen Photovoltaikfreilandanlagen leer ausgehen sollen.” Eine Diskriminierung der Standortgemeinden für Photovoltaikanlagen gegenüber Standortgemeinden für Windenergieanlagen dürfe es nicht geben, betont der BNE.
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