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Thüringen: Doch kein Windgeld an Bürger im Umfeld 

Weil die CDU die Bürgerinnen und Bürger um Windparks nach eigenen Angaben zwar profitieren lassen will, aber die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung für zu bürokratisch hält, kommt die direkte Bürgerbeteiligung an der örtlichen Windkraftwirtschaft nicht zustande. Der Gesetzentwurf der Regierung aus Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sah eine Abgabe von 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde (kWh) an die benachbarten Gemeinden und von 0,1 Cent pro kWh an Bürgerinnen und Bürger vor. Das sogenannte Windenergie-Beteiligungsgesetz sollte damit die Akzeptanz des Windkraftausbaus im Land erhöhen. Es hätte im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Turbinenstandorte gelten sollen. Doch weil der Koalition die parlamentarische Mehrheit fehlt und sie auf Stimmen der oppositionellen CDU-Fraktion im Landtag angewiesen ist, strich das Umweltministerium die Bürgerbeteiligung aus dem Entwurf. Nun gilt auch die Verabschiedung des auch des abgespeckten Gesetzes als noch unsicher.

Die Beteiligung hätte durch eine sogenannte Strompreiserlösgutschrift oder ein spezielles Bürgerinnen- und Bürger-Sparprodukt einer Bank als Geldanlage am Windpark erfolgen sollen. Dabei hätten die Bürgerinnen und Bürger für die Strompreiserlösgutschrift am Jahresende bezogen auf ihre Jahresstromrechnungen eine Auszahlung von 0,1 Cent pro kWh erhalten sollen oder eben sich für ein solches Banksparprodukt entscheiden müssen. Die CDU im Thüringer Landtag lehnte allerdings in den Verhandlungen mit der Regierungskoalition diese Art der Beteiligung als angeblich zu bürokratisch ab.

Der Gesetzentwurf hatte sich an der Beteiligungsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) orientiert, die nach dessen jüngster Reform durch die heutige Bundesregierung gilt. Sie sieht in ihrem reformierten Paragraf 6 eine freiwillige Abgabe von bis zu 0,2 Cent pro kWh an die Kommunen vor. Die Betreiberunternehmen dürfen sich diese Abgaben im nachfolgenden Jahr vom Netzbetreiber rückwirkend entschädigen lassen. Das Thüringer Gesetz hätte die 0,2-Cent-Abgabe pro kWh als Pflicht bestätigt und zudem mit der zusätzlichen 0,1-Cent-Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger pro kWh sich am Volumen sonst üblicher Bürgerbeteiligungen orientiert – so rechnete es die Landesregierung bisher vor.

Nun scheint aber auch ungewiss, ob selbst die verbindliche Beteiligung der Kommunen im Thüringer Windenergie-Beteiligungsgesetz noch zustande kommt. Auch diese gilt in den Augen mancher in der CDU als umständlich, weil die Thüringer Regelung auch Vorgaben für die Kommunen zur Verwendung der Abgabe vorsieht, damit der Vorteil des Windparks für die örtliche Bevölkerung sichtbar wird. Die CDU will außerdem die Bürgerbeteiligung in der kommenden Legislaturperiode neu diskutieren – also nach der neuen Regierungsbildung infolge der im September anstehenden Landtagswahl. Auch ist sich die CDU intern offenbar noch unklar darüber, ob sie das abgespeckte Beteiligungsgesetz noch vor der Landtagswahl durchwinken will.