Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und dem Rückzug eines Vetos der Bundeswehr gewannen die Stadtwerke Münster ihre Handlungsfreiheit bei der Errichtung einer 5,7-Megawatt-Windenergieanlage auf dem Gebiet der Stadt Lemgo zurück. Das deutsche Militär hatte die 200 Meter hohe Anlage blockiert und argumentiert, sie sei innerhalb eines drei Kilometer breiten Bereichs der militärischen Hubschrauber-Tiefflugstrecke des Standorts Augustdorf vorgesehen. Die Bezirksregierung Münster hatte als zuständige Luftaufsichtsbehörde für das Bundesland Nordrhein-Westfalen die Argumentation der Militärs unterstützt. Der Kreis Lippe als Genehmigungsbehörde hatte sich danach dann gerichtet und die Genehmigung für die Windenergieanlage der Stadtwerke Münster verweigert. Nun aber hatte das OVG Münster einen Vergleich erreicht, wonach die Bundeswehr ihre Blockade aufgibt, die Kosten des Rechtsverfahrens bezahlt und dafür das Projektierungsunternehmen des Windparks auf eine Entschädigung für die verzögerte Projektierung der Anlage verzichtet.
Die Stadtwerke Münster hatten gegen das Veto der Militärs eingewandt, dass der Standort sich in einer Windenergievorrangzone des Flächennutzungsplanes der Stadt Lemgo befindet. Zudem habe die Bundeswehr bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes gegen diese Windenergievorrangzone noch keine Einwände gehabt. Ohnehin seien schon drei ähnliche Windenergieanlagen in der von der Bundeswehr für sich reklamierten Sicherheitszone vorhanden.
Die Verhandlung hatte vor dem gesetzlich neu eingeführten „Windenergie-Senat“ des OVG stattgefunden. Der nordrhein-westfälische Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) wertet den Effekt, den der Vergleich bewirke, als „Signalwirkung“. LEE NRW verweist dazu auf eine Protokollnotiz, wonach die Bundeswehr bei Auseinandersetzungen um ihre Flugkorridore künftig prüfen muss, ob sich ihre Routen wegen des Baus neuer Windturbinen auch verschieben lassen.
Der Vergleich in Sachen militärische Tiefflugzone mit der Bundeswehr könnte gemäß der bisherigen hohen Anzahl von Tiefflugstrecken blockierter Windenergieanlagen bedeutend für den Windparkzubau in Deutschland sein. Darauf verweist der LEE NRW, indem er die Daten zu den blockierten Windrädern in Tiefflugzonen zitiert. Die Bundeswehr zähle noch „zu den größten Windkraft-Verhinderern“ in Deutschland, betonte LEE NRW. Gemäß einer Umfrage des Bundesverband Windenergie blockierten die Soldaten mit ihren Nutzungsansprüchen zu diesem Zeitpunkt 953 geplante Anlagen mit einer Erzeugungskapazität von 4.800 Megawatt (MW). Alleine in Nordrhein-Westfalen waren 840 MW Nennleistung betroffen.
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