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Ausgerechnet: Region der bayerischen Landeshauptstadt macht Platz für viel Windkraft

Mit ihrem jetzt beschlossenen Entwurf einer Teilfortschreibung ihres Regionalplans für die Windenergienutzung im Umfeld von München haben die Kommunen im Planungsausschuss der Regionalversammlung am Dienstag einstimmig das ehrgeizige Konzept angenommen. Ausgerechnet die Region um das politische Zentrum des in den vergangenen Jahren für Windkraft ungünstigsten Flächenbundeslandes könnte damit die fürs Bundesland vorgegebene Ausweisung von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftnutzung nicht nur übererreichen. Sie würde sie sogar auf 2026 um sechs Jahre vorziehen.

Die Vertreter der Kommunen verabschiedeten einen Entwurf mit 65 Vorranggebieten für Windkraft. Ihre zusammengerechnete Fläche ergäbe ein für die Windkraft nutzbares Areal von insgesamt 110 Quadratkilometern. Es entspräche einem Anteil an der Landesfläche der Hauptstadtgroßregion von genau 2,01 Prozent. Gemäß dem mitverabschiedeten Zeitplan werden München und die sechs Landkreise den Regionalplan-Teilentwurf für die Windkraft nun der Öffentlichkeit vorlegen und nach eventuellen Änderungen infolge der Einsprüche und Änderungsvorschläge bis Ende 2026 verabschieden. Das 2022 verabschiedete Bundes-Windenergieflächenbedarfsgesetz gibt für die Bundesländer unterschiedliche Flächenziele zur Ausweisung von Windkrafteignungsflächen vor. Bayern muss demnach bis 2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windkraft ausgewiesen haben – und in einem ersten Schritt schon bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent der Fläche.

Zwar könnten durch folgende Einsprüche von Interessengruppen noch Flächen aus diesem Planungsentwurf wegfallen. Doch sieht der Entwurf auch noch 15 weitere Vorranggebiete zur Prüfung vor. Für diese Gebiete in den Landkreisen Starnberg und Landsberg am Lech sollen noch die möglichen Konflikte mit dem Artenschutz durch die Kollisionsgefahr für gefährdete Greifvogelarten auf den Prüfstand. Zu diesen frühzeitig von den Kommunen ausgewiesenen Zonen sollen Zweifel über zu hohe Risiken für die Tiere aufgekommen sein.  Außerdem schlägt der Planentwurf noch ein zusätzliches Windkraft-Vorbehaltsgebiet vor.

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Der Planung vorausgegangen war zuletzt eine Anpassung der Kriterien, die der Planungsverband teils noch etwas nachschärfte und daher strenger auslegte. An manchen Orten gilt nun ein größerer Mindestabstand neuer möglicher Windturbinenstandorte zu Siedlungen, anderswo änderten die Planer die Flächenzuschnitte, um drohende „Umzingelungen“ von Ortschaften durch künftige Windparks zu vermeiden.

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