Wie das ostfriesische Traditionsunternehmen der Windenergiebranche jetzt mitteilte, will es mit der neu gegründeten Gesellschaft alte Windparks kaufen und durch Austausch gegen neue Anlagen oder durch Anlagenauffrischungen und betriebswirtschaftliche Maßnahmen den Wert der Grünstromerzeugung steigern. Dabei startete die neue Gesellschaft nun mit dem Teilkauf des 25 Megawatt (MW) leistenden Windparks Waldfeucht in der niederrheinischen Bucht. Dessen 14 Enercon-Anlagen vom Typ E-66 erzeugen seit 2004 jährlich knapp 40.000 Megawattstunden (MWh). Enova will nun mit den weiterhin am Windpark beteiligten bisherigen Eigentümergesellschaften Frauenrath-Gruppe und BMR Energy Solutions das Repowering vorbereiten – also den Austausch der Windturbinen gegen neuere Anlagen nach Ablauf ihrer 20-jährigen Förderperiode durch den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesicherten EEG-Einspeisetarif. 2025 werden die Partner gemäß Enova-Ankündigung den jetzigen Turbinenbestand gegen sieben Anlagen des neuesten Nordex-Windturbinentyps N163 mit jeweils 5,7 MW Nennleistung tauschen. Mit dann 40 MW Erzeugungskapazität kann der repowerte Windpark gemäß Berechnung der Beteiligten 92.000 MWh erzeugen und somit mehr als doppelt so viel wie heute.
Um das Geschäft der neuen Altwindpark-Sparte anzuschieben, will Enova bis Ende dieses Jahres rund 100 MW an alten Windparks erwerben. Dies teilte das Unternehmen mit, allerdings ohne zu klären, ob es sich dabei um die Summe der eigenen Beteiligung oder um die addierte Erzeugungskapazität der Windparks handeln soll, an denen sich die neue Altwindpark-Sparte dann schon beteiligt.
Das EEG fördert die Einspeisung von Windstrom in einem Vergütungszeitraum von 20 Jahren mit einem Tarif, der noch etwas höher als der inzwischen tief gesunkene Strommarktpreis für Windenergie ausfällt. Ältere Windturbinen, Ü-20-Anlagen, erhalten hingegen ab 2022, spätestens ab 2023 keine erhöhte EEG-Vergütung mehr – nach ein bis zwei durch das neue EEG abgesicherten Übergangsjahren. Rund 6.000 MW werden alleine in diesen beiden ersten Jahren damit ihren bisher abgesicherten Vergütungstarif verlieren.
Schon bisher hatte das an der niederländischen Grenze beheimatete Unternehmen sich auf den Einstieg in Windparks mit einem Alter von mehr als 15 Jahren konzentriert: so genannte Ü15-Anlagen. Denn auch die Betreiber von Ü-15-Anlagen müssen in der EEG-Vergütung Abstriche hinnehmen, da schon vor Ende der Förderzeit nach meist etwa 15 Jahren der EEG-Tarif von einer erhöhten Anfangsvergütungshöhe in eine nur noch niedrige Vergütungsstufe abfällt. „Dank unseres Fokus auf ältere Windparks sind wir in der Lage Eigentümern, Betriebsführern und Asset Managern von Ü15-Windkraftanlagen bedarfsgerechte und sehr attraktive Angebote zu machen und ihnen ihre Weiterbetriebs- und Rückbaurisiken abzunehmen“, sagte Enova-Chef Helmuth Brümmer bei der Vorstellung des neuen Altwindpark-Geschäftsbereiches.
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