Den ersten Handel mit Windstrom erlebte die deutsche Strombörse bereits 2007. Josef Werum von der Inpower GmbH erinnert sich, dass seine Firma diesen ersten Handel am 1. Oktober 2007 durchführte: „Damals hieß es: Was macht ihr denn da? Ihr macht nur Chaos im System." Die Mainzer durften den Handel nur einmal durchführen, dann wurden sie vom Übertragungsnetzbetreiber ausgeschlossen. „Das war ein steiniger Weg“, sagt Werum. „Aber jetzt haben die Übertragungnetzbetreiber das Feld entdeckt.“
Gemeinschaft kleiner Fische
Der 2006 von Werum und seinem Kompagnon Matthias Roth gegründete Direktvermarkter wie die kleinen Regenerativanbieter zusammenbringen und auf diese Weise stärken gegenüber der fossilen Energiewirtschaft. Als Symbol führt Werum gern die Geschichte von Leo Lionni über den winzigen, aber ungemein klugen Fisch Swimmy an, der es in der Gemeinschaft mit anderen kleinen Fischen sogar mit gefährlichen Riesenfischen in der Weite des Ozeans aufnimmt. „Große Fische fressen kleine Fische. Deshalb haben sich viele kleine zusammengeschlossen, um wie ein großer auszusehen. Das ist schon das Thema der Dezentralen, damit sie nicht unter die Räder kommen.“
Für Betreiber neuer EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2014 wird die Fernsteuerbarkeit der Anlagen Voraussetzung zur Teilnahme an der Direktvermarktung.Neuanlagen müssen die Fernsteuerbarkeit ab dem 2. Monat nach Inbetriebnahme nachweisen. Das Bild von Swimmy lässt sich für das Thema Fernsteuerbarkeit weiter nutzen. „Die Form des Fisches muss stabil bleiben, sonst wird er gefressen." Das müsse zentral gesteuert werden. Neben der Kerntätigkeit, der EEG-Direktvermarktung, zählt bereits seit Herbst 2012 auch der Messstellenbetrieb zum Portfolio von Inpower. Das Unternehmen hat eine eigene Forschungsabteilung, die zum Beispiel auch an der Umsetzung der Modellregion Harz beteiligt war, einer Art Großkraftwerk aus gut vernetzten erneuerbaren Energien. Technologisch hat sich Inpower nun an die Umsetzung der aktuellen Anforderungen der Fernsteuerbarkeit gemäß EEG 2014 gemacht.
Für die Direktvermarktung muss die Einspeisung dokumentiert werden
Für die Direktvermarktung muss am Einspeisepunkt die Einspeisung dokumentiert werden. Werum betont, Skada-Werte reichten dafür nicht aus. „Aber 90 Prozent machen es so.“ Das könne dazu führen, dass man den Fernsteuerbarkeitsbonus nicht bekommt und aus Direktvermarktung fliegt; für Anlagen, die verpflichtend die Fernsteuerbarkeit brauchen, dass sie rausfliegen aus der Vergütung. Daher sei als erster Schritt der Einsatz von Smart Metering zur Messwerterfassung wichtig. „Sonst ist der gesamte EEG-Vergütungsanspruch in Gefahr“, warnt Werum. Es gebe grundsätzlich die Möglichkeit, die Anlage auch über den Stromzähler zu schalten. Die digitalen Zähler seien technisch in der Lage dazu. „Deshalb haben wir als Direktvermarkter gesagt: Dann mache wir das so – wie es im Gesetz steht.“ Jede Anlage hat am Einspeisepunkt einen Zähler. Der wird dann ausgebaut und ersetzt durch moderne Messtechnik. 79 Euro im Monat koste der Messstellenbetrieb für Mittelspannung ab circa 20 Kilovolt und einmalig 1.500 Euro für die Hardware. Das Entscheidende: Auch der Netzbetreiber kann darüber dann seiner Schaltpflicht nachkommen, das heißt, erkannt die Anlage bei drohender Netzüberlastung abregeln.
Werum betont, bei steuerbaren Anlagen müssten die "Vorfahrtsregeln" eingehalten werden - der Vorrang der Erneuerbaren vor konventionellen Energien dürfe nicht ausgehebelt werden. (Nicole Weinhold)