Rund zwei Drittel aller 16.000 in Deutschland installierten modernen Windenergieanlagen, die von der Regelung betroffen sind, seien inzwischen umgerüstet auf eine „Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“. Das erklärte jetzt die Präsidentin des Bundesverbands Windenergie Bärbel Heidebroek. Ein beachtlicher Erfolg angesichts der anfänglichen Verzögerungen bei der Umrüstung, die im Verlauf unter anderem auch mit Lieferkettenproblemen zusammen hingen. Gleichwohl hat die Branche jetzt ein Problem. Denn zum 1. Januar werden Strafzahlungen von 10.000 Euro pro Megawatt und Monat fällig für alle nicht scharf gestellten, umgerüsteten Anlagen. Das Problem ist nur, dass viele Anlagen zwar umgerüstet sind, aber die zuständigen Behörden mit den Genehmigungen für die umgerüsteten Anlagen nicht nachkommen. Und bis dies nicht geschehen ist, können die Turbinen nicht umgestellt werden. Gelten sie trotzdem als umgerüstet? Oder wird die Pönale trotz geleisteter Umrüstung fällig? Hier bedürfe es einer Klarstellung oder Anwendungshilfe durch das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium, erklärte Heidebroek. Da müsse geklärt werden, dass „ausgestattet“ nicht bedeute, dass auch eine Genehmigung erteilt wurde.
Verzögerungen in Behörden durch Überlastung
BNK-Experte Jonas Lesch von der Regenerativfirma WPD unterstrich in dem Zusammenhang: „Wir laufen in eine unklare Situation, auch mit neuen Windparks.“ Von den rund 1.600 Anlagen, die von WPD betreut werden, warten laut Lesch 100 bis 120 Windparks auf Genehmigungen. Nach seiner Aussage seien Luftfahrtbehörden und Baumusterprüfstellen überfordert. Grund für Verzögerungen sei neben Überlast unter anderem auch die Diskussion um Abstände zu Hubschrauberlandeplätzen.
Unterm Strich aber sei festzustellen, dass Anwohner das Ende des nächtlichen Dauerblinkens positiv aufnähmen, so Lesch. Heidebroek bestärkt: „Natürlich findet die Bevölkerung das durchaus gut.“ Das ist umso erfreulicher als dass die Umrüstung mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand für die Betreiber verbunden ist. Jonas Lesch geht von 25.000 Euro pro Windenergieanlagen aus. (nw)