Hartwig Schlüter von der Enerplan Projektentwicklung GmbH in Göttingen schreibt zu unserem Artikel und dem in der Süddeutschen: "Der Artikel in der SZ macht den dringenden Handlungsbedarf deutlich! Windprojekte dürfen nicht durch vorgeschobene Naturschutzargumente verhindert werden. Wir tragen alle eine hohe Verantwortung für die Validität unserer Argumente!" Er sagt, das Helgoländer Papier werd als der zu beachtende Maßstab hingestellt! Doch nach seiner Auffassung verstoßen die Autoren von der Landesarbeitsgemeinschaft Vogelschutzwarten "unverhohlen mehrfach und massiv gegen wissenschaftliche Standards."
Der Verhaltensforscher Oliver Krüger präsentiere zudem eine "äußerst fragwürdige Studie. Die Studie fällt schon bei einem groben Plausibilitätscheck durch." Es gebe eine deutliche Zunahme von ziehenden Rotmilanen im Bereich von Bergpässen seit etwa zehn Jahren. Was im krassen Widerspruch zu Krügers Bestandsprognosen stehe. "Der 'Verhaltensforscher' Krüger unterschlägt ein maßgebliches Wesensmerkmal des Rotmilans – der Rotmilan ist ein Nahrungsopportunist. Vermeidet man den Anlockeffekt durch Kleinsäuger, indem man die Mastfußbrache durch eine wassergebundene Kalkschotterschicht ersetzt, wird der Nahbereich von Windenergieanlagen für Rotmilane wesentlich uninteressanter", argumentiert Schlüter (siehe Fotos unten).
Der Mäusebussard sei wie der Uhu ein Ansitzjäger und eher ein „Tiefflieger“. Aus diesem Grund müsse man hinsichtlich des Kollisionsrisikos immer auch den freien Luftraum unter dem Rotor berücksichtigen und diskutieren. Windenergieanlagen seien nicht alle gleich. "Die Aufenthaltswahrscheinlichkeit des Mäusebussards nimmt mit zunehmender Höhe über Geländeoberkante exponentiell ab! Am nachfolgenden Beispiel zum Uhu wird das deutlich."
Zudem sei es unseriös, sich nur eines von vielen Mortalitätsrisiken herauszunehmen - die Kollisionsgefährdung mit Windenergieanlagen, während andere weitaus gravierendere und vor allem vermeidbare Risiken wie zum Beispiel die Ausnahmeregelung für die Bahn in Paragraph 41 BNatSchG mehrfach höher seien. "Risiken können nur durch quantitative Risikoanalysen angemessen beschrieben werden – der Einzelfall muss bei seröser Analyse immer in den Gesamtzusammenhang eingeordnet werden."
Schlüters Fazit: "Die Studie ist eine Kampfansage, Herr Krüger und Kollegen wollen sich offenbar ein Scheinproblem erhalten. Krüger und Kollegen betreiben Windenergieanlagen-Bashing mit durchsichtiger wissenschaftlicher Tarnung. Krüger und Kollegen verstoßen gravierend gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Die Mitglieder der „Projektbegleitenden Arbeitsgruppe“ (PGA) dulden diese Verstöße; was ebenfalls ein gravierender Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist." Er fordert zudem, dass sich der BWE uneingeschränkt zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis bekennt und deren Einhaltung strikt einfordert. Das heißt, er sollte seine Vertreter aus diesem Gremium (PGA) zurückziehen, um nicht in den Geruch eines Windkraftverhinderungsvereins zu geraten."
- Das Kollisionsrisiko des Uhus ist bei modernen Windenergieanlagen (freier Luftraum größer als 60 Meter) unterhalb der Bagatellgrenze. http://www.oekon.de/cms/upload/pdf/oeKon-Besendertes_Uhu-Hoehenflugmonitoring_-_Natur_in_NRW_3-2015_35-39.pdf . Einen Datensatz dazu ist im Anhang – wenn der Uhu nicht im Gefahrenbereich des Rotors fliegt, ist er durch den Rotor auch nicht gefährdet (s. Anhang „160107Miosga…“).
- Das Kollisionsrisiko von Rotmilan, Mäusebussard und Uhu ist insbesondere bei modernen Windenergieanlagen mit großem „freien Luftraum unter dem Rotor“ unterhalb der Bagatellgrenze. Insbesondere wenn man den Anlockeffekt durch Kleinsäuger vermeidet.