Bernd Meyer ist Geschäftsführer der Winenergie GmbH aus dem niedersächsischen Winsen und Mitglied des Bundesverbandes Windenergie (BWE). In Bezug auf den Beitrag „Gefährliche Windenergie“ machte er uns auf zwei Publikationen aufmerksam. Zur Erinnerung: Der Beitrag „Gefährliche Windenergie“ beschäftigt sich unter anderem mit der Diskussion um mögliche gesundheitliche Schäden, die von Windenergieanlagen ausgelöst werden. Im Detail wird hier Infraschall genauer ins Auge gefasst. Näheres dazu finden Sie hier.
Bei den von Meyer angeführten Veröffentlichungen handelt es sich einerseits um einen Hinweis zu einem Zwischenbericht der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) und andererseits um einen Vortrag des Rechtsanwaltes Andreas Hornig zum Thema Infraschall im Genehmigungsverfahren einer Windenergieanlage.
Die LUBW ist derzeit mit der Erstellung einer Studie mit dem Titel „Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“ beschäftigt. „Wir wollen damit die Diskussion über diese Schallwellen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen versachlichen“, erklärt Margareta Barth, Präsidentin der LUBW. Der Zwischenbericht dieses Messprojekts liefert jetzt schon eine breite Datengrundlage über das Auftreten und die Stärke von Infraschall in unserer Umwelt. „Die bisherigen Untersuchungen der LUBW belegen, dass das Thema Infraschall dem Ausbau der Windkraft nicht entgegen steht“, so Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. Hier geht es zur Pressemitteilung.
Der Einfluß von möglichem Infraschall auf das Genehmigungsverfahren einer Windkraftanlage wird im Beitrag „Gefährliche Windenergie“ nur angeschnitten. Tieffrequenter Schall oder Infraschall wird derzeit in Deutschland nach Technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in Verbringung mit DIN 45680 eingestuft. Die TA Lärm ist Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetztes. Die Vorschrift stellt sicher, dass durch Gewerbe- oder Industrieanlagen keine Geräusche emittiert werden, die sich schädlich auf die Umwelt auswirken. Die Krux bei der Beurteilung von Infraschall jedoch liegt in den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten. Die Ausbreitung der Schallwelle ist ein wichtiger Faktor für die Zuordnung. Deswegen bedarf es einer ganzheitlichen Beurteilung, einer Festlegung von Grenzwerten und standardisierten Prognoseverfahren. Die Umsetzung dieser geforderten Kriterien ist leichter gesagt als getan. Der Ruf nach einem größeren Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen ist daher nur eine einseitige Betrachtung eines komplexen Zusammenhangs.
(Bettina Vogl)