Das Verwaltungsgericht nannte den Teilplan Windenergie im erst im Dezember 2020 verabschiedeten Regionalplan für Ostthüringen „unwirksam“, nicht zuletzt, weil er dem Ausbau der Windenergie nicht substantiell Raum verschafft habe. Das Verhältnis der für Windkraftnutzung geeigneten Potenzialflächen in Ostthüringen im Vergleich zu den tatsächlich viel geringeren Vorrangflächen im Regionalplan sei zu unverhältnismäßig. Viele Flächen seien zudem zu Unrecht als harte oder weiche Tabuzonen nicht in den Vorranggebieten enthalten.
Damit fällt vermutlich erneut ein Regionalplan für die Ausweisung von Windenergievorrangflächen aus. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis Greiz kann vor dem Thüringer Verwaltungsgericht in Revision gehen, um die Ablehnung eines Windparkprojektes außerhalb der Vorrangflächen zu verteidigen, die der Auslöser für das Urteil zu den Regionalplänen war.
Die Regionalplaner hatten nur 0,4 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete ausgewiesen, obwohl das Thüringen Klimaschutzgesetz 1,0 Prozent verlangt. Die Richter halten zwar die 1,0 Prozent nicht für maßgeblich. Doch angesichts dieser Vorgabe seien einige Tabukriterien wie die Störung des Denkmalschutzes durch neue Windräder nicht stimmig. Zudem hatte die Landesregierung fast zeitgleich mit der damaligen Verabschiedung des Ostthüringer Regionalplans das Thüringer Waldgesetz geändert und Windparkprojektierungen im Wald ausgeschlossen. Damit fielen weitere 40 Prozent der als Vorrangflächen ausgewiesenen Gebiete zusätzlich weg.
In einem Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Gera berdreits im April 2020 seine Zweifel geäußert, dass der Teilplan Windenergie aufgrund dieser Mängel wirksam werden kann. Allerdings stoppte das Gericht die Planung nicht, weil es der Planungsgemeinschaft die Chance zusprach, den Teilplan Windenergie noch zu verbessern.
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