Die Bürgerwindenergie soll mehr Unterstützung bekommen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, ist am 1. Juli eine angepasste Förderrichtlinie in Kraft getreten. Neu ist, dass die die Förderhöchstgrenze von 200.000 auf 300.000 Euro je Projekt gestiegen ist. Zudem wurden die Anforderungen an antragstellende Gesellschaften herab: Um gezielt auch neue Bürgerenergiegesellschaften zu fördern, sei eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen nunmehr ausreichend, heißt es aus dem Ministerium. Zuvor mussten es 50 sein. Experten sahen diese hohe Zahl als einen der Gründe, warum das Programm kaum in Anspruch genommen wurde.
Förderung soll hohe Planungskosten finazieren
Ziel des Förderprogramms, das seit Januar 2023 existiert, ist es, Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Sie können eine rückzahlbare Anteilfinanzierung von 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten erhalten.
Bündnis Bürgerenergie fordert Ausweitung auf alle Erneuerbaren
Das Bündnis Bürgerenergie begrüßte die Änderungen. Mit 15 natürlichen Personen in einer Bürgerenergiegesellschaft sei das Programm deutlich praxistauglicher, hieß es. Das Bündnis kritisierte jedoch, dass trotz mehrfacher Ankündigungen das Programm weiterhin nicht um große Photovoltaik-Projekte erweitert wurde. Zudem solle die Förderung neben Photovoltaik-Projekten auch Projekte für erneuerbare Wärme, neue Mobilität, Energieeffizienz und Digitalisierung im Energiesektor umfassen. (kw)