Schon die Auswahl geeigneter Windvorrang- oder Windeignungsgebiete dauert teilweise mehrere Jahre. Und das liegt im Regelfall nicht an schlechten Datengrundlagen, sondern an zeitaufwändigen Beteiligungsverfahren, die zu hunderten und tausenden Einwendungen pro oder contra der jeweiligen Windpotenzialflächen führen und dann nicht selten eine Änderung am Regionalplanentwurf zur Folge haben.
Wird der Regionalplanentwurf aber erheblich abgeändert, so ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig, um den Regionalplan gerichtsfest beschließen zu können. Ein Problem von großen Regionalplanungsräumen ist daher, dass schon eine einzige geänderte Windpotenzialfläche innerhalb des Planungsraumes dazu führt, dass auch die unveränderten Windpotenzialflächen warten müssen, bis das Beteiligungsverfahren durchlaufen und die Abwägung der Einwendungen erfolgt ist. Motto: Der Letzte gibt das Tempo vor, weil sonst die Regionalplanung aus einem Guss nicht mehr gewährleistet und somit rechtlich angreifbar wäre. Und dieser Nachteil wiegt die Vorteile großer Planungsräume zumindest für die Windenergie nicht auf.
Schleswig-Holstein: Regionalplanung auf Landesebene
Am schlechtesten getroffen hat es in diesem Zusammenhang das Land Schleswig-Holstein, hier läuft die Regionalplanung derzeit für das ganze Bundesland. Die erste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach den Sommerferien 2016 beginnen. Zwar gibt es drei Planungsräume (ehemals fünf), dennoch steht zu befürchten, dass für ganz Schleswig-Holstein der Regionalplanungsprozess parallel abläuft, also kein Planungsraum schneller beschlossen wird, nur weil dort etwa eine Öffentlichkeitsbeteiligungsrunde weniger nötig ist als in einem der anderen Planungsräume. Ein Grund dafür ist die Absicht, gleichzeitig den Landesentwicklungsplan zu überarbeiten.
Niedersachsen: Regionalplanung liegt bei Landkreisen
Am besten getroffen im Bezug auf kleine Planungsräume hat es Niedersachsen, wo wie Regionalplanung teilweise bei den einzelnen Landkreisen liegt, teilweise landkreisübergreifend organisiert ist wie im Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB). Die Gefahr, dass eine einzelne Windpotenzialfläche das gesamte Verfahren über mehrere Beteiligungsrunden ausbremst, ist zwar auch dort gegeben. Bedingt durch den kleineren Planungsraum ist dieses Risiko aber geringer als im Vergleich zu größeren Planungsräumen. Einen mittleren Weg gehen alle anderen Bundesländer, indem sie eine kommunalverbandliche oder gemeinschaftliche Regionalplanung in jeweils 4 (Thüringen) bis zu 18 Regionen (Bayern) betreiben.
Die Vorteile kleiner Planungsräume der Regionalplanung verdeutlich diese Grafik. Der kleine Planungsraum ist nach einer Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung am Ziel, seine roten Sterne (=Windpotenzialflächen) in grüne Sterne (=Windvorrang- oder Windeignungsgebiete) zu „verwandeln“. Der mittlere Planungsraum benötigt in diesem Beispiel zwei, der große Planungsraum sogar drei Runden, weil immer Bereiche dabei sind, die erheblich geändert wurden und daher erneut unter entsprechender Beteiligungsmöglichkeit offengelegt werden müssen:
Zeit ist Energiewende, daher sollten Regionalplanungsverfahren so zügig wie möglich durchgeführt werden. Ein Weg dazu ist die Nutzung von relativ kleinen Planungsräumen.
Autor: Dr. Philipp Schmagold, Projektentwickler für Onshore-Windparks der Ebert-Erneuerbare-Energien-Unternehmensgruppe, Lehrbeauftragter der FH Kiel im Bereich regenerative Energien und ein Fan der Windenergienutzung on- und offshore.