Das Bremer Unternehmen stattete nach eigenen Angaben in den vergangenen vier Jahren rund 4.000 Windenergieanlagen mit dem eigenen technologischen System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) aus. Mit diesen BNK-Systemen habe Deutsche Windtechnik 90,5 Prozent dieser Anlagen innerhalb der gesetzlichen Frist nachts dunkel geschaltet. Die übrigen dieser von Deutsche Windtechnik bereits BNK-ausgestatteten Windenergieanlagen benötigten nur noch die Freigabe durch die Genehmigungsbehörden. Oder es sind Neuanlagen, deren BNK ab Inbetriebnahme der Windturbinen die Warnleuchten nachts abschalten werden.
Nach mehrmaligen Verlängerungen von Nachrüstungsfristen bestimmte das Ende 2018 eingeführte BNK-Gesetz schließlich, dass bis Ende 2024 alle aufgrund ihrer Höhe zum BNK verpflichteten Windenergieanlagen in Betrieb in Deutschland nachts ihre Warnleuchten ausschalten müssen, um sie nur bei sich nähernden Flugzeugen anzuschalten. Mehrere BNK-Systeme mit verschiedenen Technologien durften die Windparkbetreiber von Anbietern wie Deutsche Windtechnik einbauen lassen. Das System der Bremer ist ein sogenanntes Transponder-gestütztes System, das Signale der in Flugzeugen eingerichteten Transponder empfängt.
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Materialengpässe und der anfangs noch ausstehende, erst allmählich zu bewältigende Aufbau von Spezialteams und Routine für diese Arbeit ließen die BNK-Nachrüstung erst nach und nach auf Touren kommen. So habe Deutsche Windtechnik 2020 noch 200 Anlagen ausgerüstet, bis 2024 habe das Unternehmen dann ein Nachrüstungstempo von mehr als 1.000 BNK pro Jahr erreicht.
Eike Feder, Projektverantwortlicher fürs BNK bei der Deutschen Windtechnik, betonte bei der Bilanzierung der 4.000 Nachrüstungen, dass die Bremer auch viele Betreiber und Betreiberinnen von Windparks unter Service-Verträgen mit Windenergieanlagenherstellern für das eigene BNK-System gewonnen habe: „Der Ansatz, Windparks mit unterschiedlichem Anlagenbestand mit nur einem BNK-System ausstatten zu können, ging für die Betreiber*innen und uns voll auf.“
Künftig werde das BNK-Geschäft ruhiger ablaufen, erklärt Deutsche Windtechnik. Während die Ausrüstung mit den bedarfsgesteuerten nächtlichen Warnleuchten auch für Neuanlagen eine Pflicht sei, bemühten sich Betreiberinnen und Betreiber nun in der Regel selbst darum, einen BNK-Anbieter zu beauftragen. Auch in Österreich sei nun die Einführung einer BNK-Pflicht zu erwarten.
Die BNK-Pflicht zielt insbesondere darauf ab, das früher übliche nächtliche Dauerblinken der Warnleuchten zu beenden. Die sogenannte Nachtkennzeichnung dient dem Schutz des Flugverkehrs vor Kollisionen mit Windparks. Das Dauerblinken hatte aber vielfach zu Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Lichtbelästigungen geführt. BNK sollte demnach die Akzeptanz der Windkraft wieder stärken. Der Bundesverband Windenergie war noch 2023 davon ausgegangen, dass bundesweit 17.500 Anlagen mit mehr als 100 Meter Nabenhöhe von der BNK-Nachrüstungspflicht betroffen waren.