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Atomwirtschaft darf nicht mit Windkraft werben

Werbeanzeige Atomforum mit WindrädernGegen ein ähnliches Werbemotiv des Deutschen Atomforums – dieses zeigt das AKW Brokdorf mit Windrädern – hat der Windanlagenbauer Enercon beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt.Foto: Deutsches Atomforum

Die Atomwirtschaft darf nicht mehr mit dem Motiv des von Windrädern umringten Atomkraftwerks Unterweser (Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen) werben. Das Landgericht Berlin hat nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ eine einstweilige Verfügung erlassen (Az. 16 O 560/10). Gegen das Werbemotiv des Deutschen Atomforums – eine Fotomontage mit vier Windrädern auf einer Wiese und in der Nähe die von Büschen leicht verdeckte AKW-Kuppel, versehen mit der Aufschrift „Klimaschützer unter sich – Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“ – hatte der Windanlagenbauer Enercon geklagt. Die Auricher Firma fürchtete um ihren guten Ruf: „Wir sehen Wind- und Kernkraftwerke keineswegs als miteinander harmonierende, klimafreundliche Stromerzeuger an“, sagte Enercon-Geschäftsführer Hans-Dieter Kettwig der Nachrichtenagentur Reuters.

Richter betonen Konkurrenzverhältnis

In der Begründung des Landgerichts hieß es, die Atomlobby übertrage den guten Ruf, den die Windenergie in weiten Teilen der Bevölkerung genieße, auf die Atomkraft. Das verstößt nach Meinung der Richter gegen das Wettbewerbsrecht. Besonders bemerkenswert ist jener Teil der Begründung, in dem die Richter das von AKW-Betreibern bestrittene Konkurrenzverhältnis von Ökostrom und Atomkraft betonen: Die Anzeige diene der Förderung von Atomstrom „zulasten der Anbieter alternativer Energien“.

Urteilsgrund: Erkennbarkeit der Enercon-Anlagen

Die abgebildeten Windräder sind eindeutig als Enercon-Anlagen zu erkennen, da ihre Füße in abgestuften Grüntönen, dem registrierten Enercon-Markenzeichen, bemalt sind. Außerdem haben die Anlagen besonders große Maschinenhäuser in Tropfenform, heißt es in dem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ weiter. Diese Erkennbarkeit sei für die Verfügung der Richter wichtig gewesen und wurde als Urteilsgrund hervorgehoben. Das Atomforum ließ mitteilen, die Anzeige sei zunächst aus „rein juristischen Gründen“ entfernt worden. Da die einstweilige Verfügung noch nicht eingetroffen sei, könne aber aktuell nicht entschieden werden, ob rechtlich dagegen vorgegangen werde.

Das Urteil bedeutet jedoch kein generelles Verbot für die Atomwirtschaft, mit Ökostrom-Anlagen zu werben. Zwei weitere in diese Richtung zielende Verfügungen von Enercon wurden wieder zurückgezogen. Im November hatte das Berliner Landgericht in einem Urteil bereits erlaubt, AKW als Anlagen mit null Emissionen zu bewerben.

Autor: Andreas Haude