Nach einem Treffen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit Vertretern der küstennahen Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg sowie des für die als Standort für die Zulieferindustrie wichtigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, bei dem außerdem die Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion und Tennet ebenfalls Teilnehmer waren, gab Habeck die neue „Offshore-Realisierungsvereinbarung“ bekannt. Demnach sollen von der deutschen Offshore-Windkraft-Kapazität „im Jahr 2035 bereits 50 Gigawatt installiert“ sein. Die Vereinbarung sei ein „wesentlicher Meilenstein für mehr Windenergie auf See und ein starkes gemeinsames Bekenntnis zum 30 Gigawatt Ausbauziel bis 2030“, sagte Habeck danach mit Verweis auf das nächste im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) festgehaltene Ausbauziel.
Dabei bedeutet das in der am Donnerstag unterzeichneten Vereinbarung enthaltene Bekenntnis zu 50 Gigawatt Offshore-Windkraft in Deutschland im Jahr 2035 einen deutlichen und zugleich frühen Zuschlag auf die im Juli im WindSeeG verankerten neuesten Ausbauziele. Das neue WindSeeG sieht seit seiner Verabschiedung im Juli vor, bis 2030 „mindestens 30 Gigawatt“, bis 2035 „mindestens 40 Gigawatt“ und bis 2045 „mindestens 70 Gigawatt“ Offshore-Windstrom-Erzeugungskapazität in Betrieb gebracht zu haben. Die jüngste, nicht gesetzlich bindende Vereinbarung der Nordbundesländer mit dem Bundeswirtschaftsministerium und den Netzbetreibern bedeutet demnach, von 2022 an einen Zubau von Meereswindparks um nicht nur gut 22 sondern um gut 32 Gigawatt Nennleistung binnen 14 Jahren zu schaffen. Dies käme einem jährlichen Zubau von jährlich deutlich mehr als zwei Gigawatt gleich. Damit soll Deutschland das Ziel des in Europa führenden Offshore-Windkraftlandes Großbritanniens für 2030 um fünf Jahre später schon zu erreichen versuchen. Allerdings erfordert das vom Vereinigten Königreich verfolgte Ziel bis 2030 einen jährlichen Zubau von drei Gigawatt.
Die Selbstverpflichtung unter Regie des Bundeswirtschaftsministeriums auf 50 Gigawatt Offshore-Windkraft in Deutschland bis 2035 lässt sich mit den im WindSeeG festgelegten jährlichen Ausschreibungen von acht bis neun Gigawatt in den kommenden zwei Jahren sowie drei bis fünf Gigawatt 2025 und 2026 und ab 2027 vier Gigawatt vereinbaren.
Die in Bremerhaven ansässige Vereinigung der Offshore-Windkraft- und Wasserstoffwirtschaft WAB, ermahnte gleichwohl dazu, die Hausaufgaben für diesen geplanten Offshore-Windkraftausbau nicht zu vergessen: „Nun ist es wichtig, die Planflächen für die 50 Gigawatt bis 2035 zu definieren in einem Austausch mit den Akteuren," sagte WAB-Geschäftsführerin Heike Winkler. Außerdem seien nun die konkreten Modalitäten für die gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungen in den Jahren 2023 bis 2028 von jährlich 500 Megawatt Elektrolyseleistung zur Produktion des emissionsfreien Energieträgers Wasserstoff mit Windstrom festzulegen.
Bislang sieht der Plan der Maritimen Raumordnung eine Flächennutzung für den Ausbau von knapp 37 Gigawatt konkret vor.
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