Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Windparkprojektierung auf der staatlich voruntersuchten Fläche N-7.2 in der Nordsee ausgeschrieben und nun dem Energieversorger RWE den Zuschlag für den nächsten deutschen Rekordwindpark erteilt. Dort soll wie im Ausschreibungsprogramm geplant 2027 der bisher größte deutsche Meereswindpark mit 980 Megawatt (MW) in Betrieb gehen. RWE hatte das Rennen durch ein sogenanntes Null-Cent-Gebot gemacht. Demnach verlangt das Unternehmen für die Einspeisung des Stroms ins deutsche Netz keine staatlich abgesicherte Mindestvergütung, sondern will sich auf die Einnahmen aus dem freien Stromverkauf an der Börse oder an Direktkunden verlassen.
Die Windparkentwicklungsfläche grenzt direkt östlich an den 400-MW-Windpark Bard Offshore 1, der wiederum rund 90 Kilometer Küstenentfernung hat. Die Ausschreibung vom 1. September war die zweite Offshore-Windkraft-Auktion gemäß dem sogenannten zentralen Modell. Schon im September 2020 hatte die BNetzA die Windfelder N-3.7 mit 225 MW und N-3.8 mit 443 MW in der Nordsee sowie O-1.3 mit 300 MW in der Ostsee bezuschlagt. Es waren ebenfalls Null-Cent-Zuschläge erfolgt. Auch hier war RWE erfolgreich, neben EDF aus Frankreich. Die Zuschläge hatte der Essener Konzern für N-3.7 und -1.3 erhalten.
Allerdings wird RWE die Rechte für die neue Fläche womöglich nicht selbst wahrnehmen können, sondern dem zu RWE im Wettbewerb stehenden schwedischen Energiekonzern Vattenfall überlassen müssen. Denn Vattenfall hat ein so genanntes Eintrittsrecht für N-7.2 und dürfte es vermutlich ausüben. Das Eintrittsrecht haben Projektierungsgesellschaften, die vor der gesetzlichen Einführung des zentralen Ausschreibungsmodells bereits eine Genehmigung für eine Projektentwicklung an derselben Stelle erhalten hatten. Die mit einem Eintrittsrecht ausgestatteten Projektierer müssen für das von Ihnen früher schon beplante Gebiet kein Ausschreibungsgebot abgeben, allerdings dürfen sie das Projekt nicht ohne neues grünes Licht durch die BNetzA verwirklichen und müssen das Ergebnis der Ausschreibung abwarten. Mit ihrem Eintrittsrecht können sie sich den Zuschlag übertragen lassen, müssen aber den bezuschlagten Mindestvergütungswert übernehmen.
Vattenfall hatte bereits angemeldet, es wolle die Eintrittsrechte für die Projekte Atlantis 1 und Global Tech 2 wahrnehmen. Bis Ende Oktober muss Vattenfall dies angemeldet haben. Das Windparkentwicklungsfeld in der Ostsee O-1.3 hatte RWE zuvor dem spanischen Konzern Iberdrola aufgrund eines Eintrittsrechtes überlassen müssen.
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