Welche Möglichkeiten bietet OSTWIND Betreibern, wenn es darum geht herauszufinden, ob ein Weiterbetrieb wirtschaftlich darstellbar ist?
Dietmar Hanser: Wir analysieren zunächst die Betriebs- und Versicherungsverträge, Wartungs-, Direktvermarktungs- und Pachtverträge, schauen Kosten und Laufzeiten an und bewerten die Anlage auf ihren Zustand. Auf dieser Basis werden neue Pakete für den künftigen Kosten-Leistungs-Bedarf geschnürt. Dann gestalten wir mit den Betreibergesellschaften einen engen Fahrplan. Der beinhaltet zum Beispiel kurze Entscheidungswege, wenn Investitionen wie Reparaturen notwendig sind, um wirklich nur noch da zu investieren, wo es technisch sinnvoll und notwendig ist.
Wie sieht es mit dem Börsenstrompreis aus? Was braucht man als Bestandsanlagenbetreiber, damit sich das Ganze überhaupt lohnt.
Dietmar Hanser: Das hängt davon ab, wie groß der Windpark ist, welche Anlagen installiert und wie die Erträge sind. Ein Park mit höherer Nennleistung kann auch mit einer niedrigeren Vergütung auskommen. Ich glaube, mit dem Börsenpreis alleine wird es gerade für kleinere und leistungsschwächere Windparks richtig eng, aber mit der Überbrückungsvergütung von einem Cent pro Kilowattstunde im ersten Jahr und danach einem halben und einem viertel Cent kommt man schon eher hin.
Repowering ist ja angeblich immer die bessere Wahl. Stimmt das?
Annemarie Röbl: Das klingt fast wie eine alte Bauernregel. Ja, es ist so, dass es wirtschaftlich bei den Parks, die wir geprüft haben, immer die bessere Wahl war, auf neue, effiziente Anlagen zu setzen. Früher haben sich die BetreiberInnen ja auch windreiche Standorte ausgesucht, an die man auch noch infrastrukturell gut herankommt. Und da ist es interessant, solche Standorte wieder zu nutzen.
Wie findet man heraus, ob der eigene Park überhaupt repowert werden kann?
Annemarie Röbl: Da helfen wir mit einer Vorprüfung und Potenzialanalyse. So prüfen unsere Fachleute zum Beispiel die Frage: Gibt es vielleicht in den Verträgen bereits Angaben für den Fall eines Repowerings? Geklärt werden muss auch, ob die Anlagen im Park zu unterschiedlichen Zeiten in Betrieb gegangen sind. Darauf müsste man technisch und wirtschaftlich schauen.
Was passiert, wenn dem Betreiber das Risiko beim Repowering zu hoch ist? Die Kosten sind ja höher als bei der Altanlage.
Annemarie Röbl: Es gibt unterschiedlichste Konstellationen. Wir können kooperieren, das Risiko teilen oder auf Wunsch auch den Park komplett übernehmen.
Jetzt gibt es ganz frische positive politische Entwicklungen, oder?
Annemarie Röbl: Ja, man hat sich jetzt auf Bundesebene dafür entschieden, das Repowering zu erleichtern – ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Genehmigungshürden im Bundesimmissionsschutzgesetz werden reduziert, das Verfahren wird verkürzt. Künftig wird ein Repowering-Park nicht wie ein neuer behandelt, sondern es kann auch über eine Änderungsgenehmigung gehen – vorausgesetzt, die von den neuen Anlagen ausgehenden Belastungen sind nicht höher als die alten. Auch beim Schall wird der Bestand betrachtet und man sagt: Immissionsort A hat bestimmte Belastungen durch die Altanlage. Und wenn man die alten Anlagen wegnimmt und neue hinstellt, die zu niedrigeren Schallimmissionen führen, dann passt das eben auch für eine Genehmigung.
Und das ewige Thema Artenschutz?
Annemarie Röbl: Hier ist die zentrale Frage ebenfalls, ob durch die Änderungen aufgrund des Repowerings die Belastungen für die vor Ort auftretenden Arten sinken oder steigen. Aber durch eine Verringerung der Anlagenanzahl und größere Anlagenhöhen werden die Eingriffe in Natur und Umwelt eher geringer. Solche mit einem Repowering verbundenen Entlastungen kommen jetzt zum Tragen. Nicole Weinhold
Weitere Informationen: www.ostwind.de