Der neue Landtag in Rheinland-Pfalz hat auf seiner ersten Sitzung gleich die Richtung vorgegeben, in die es in der kommenden Legislaturperiode gehen soll. Denn mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, B90/Grüne und FDP hat er ein Landessolargesetz beschlossen. Damit gilt ab 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für alle neu errichteten Gewerbebauten. Auch die dazugehörigen Parkflächen müssen mit Solaranlagen überdacht werden, wenn mehr als 50 Stellplätze entstehen.
Anlagenpacht in räumlicher Umgebung
Ausnahmen sind allerdings dann möglich, wenn eine Solaranlage unwirtschaftlich ist. Das gilt für verschattete Gebäude und Parkplätze. Das Landessolargesetz lässt aber auch die Möglichkeit zu, Solaranlagen auf Gebäuden in räumlicher Umgebung zu bauen oder geeignete Solarflächen zu verpachten.
Mehr Photovoltaik ist notwendig
Für Andreas Hartenfels von B90/Grüne ist dies ein Zwischenschritt auf dem Weg, bis 2030 komplett auf erneuerbare Energien umzustellen, wie es die Landesregierung von Rheinland-Pfalz beschlossen hat. Denn um das zu schaffen, brauche es eine Verdreifachung der Photovoltaik und eine Verdopplung bei der Windkraft, betont Hartenfels. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Weber, bezeichnete das Gesetz als notwendig, um Rheinland-Pfalz klimaneutral zu machen, Treibhausgase zu reduzieren und Betrieben in der Solarbranche eine hinreichende Planungssicherheit zu geben.
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