Der Bundestag hat die Befreiung von Netzentgelten für Stromspeicher um drei Jahre verlängert. Im Energiewirtschaftsgesetz beschloss das Parlament wegweisende Erleichterungen für den Betrieb von Solarstromspeichern. Die bedeutendste ist die Verlängerung der Frist zur Befreiung der Speicher. Bislang waren nur solche Speicher von der Doppelbelastung befreit, die bis 4. August 2026 in Betrieb gehen, und das für 20 Betriebsjahre.
Strom, der aus dem Speicher ins Netz eingespeist und erst dann dem Letztverbrauch zugeführt wird, wird also nicht mehr doppelt belastet. Die Doppelbelastung erfolgte beim Einspeichern und nochmals nach dem Ausspeichern ins Netz. Die Regelung behandelt Speicher nicht nur als Erzeuger, sondern auch als Verbraucher. (nw)