Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass Betreiber von Wärmepumpen und Ladestationen von Elektroautos hinnehmen müssen, dass ihre Anlagen abgeregelt werden. Dies darf aber nur unter bestimmten Bedingungen geschehen.
Im Gegenzug für die netzdienliche Steuerung der Anlagen sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Weil die Anschluss- und Verbrauchssituationen in den verschiedenen Regionen Deutschlands extrem unterschiedlich sind, hat die Bundesnetzagentur zwei verschiedene Module zur Reduzierung der Netzentgelte festgelegt. Die Wahl des Moduls liegt beim Betreiber des steuerbaren Verbrauchers. (SU)