Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Höchstgebotsgrenzen der Vergütungsausschreibungen für Wind- und Solarkraftanlagen im Jahr 2024 für Windenergie an Land und für Photovoltaik (PV) auf Freiflächen auf den im Vorjahr heraufgesetzten Höhen belassen. Weiterhin können Projektentwicklungsunternehmen daher ihre Windpark-Einspeisung zu gesicherten Mindestvergütungen von 7,35 Cent pro Kilowattstunde (kWh) anbieten. Projektierer von Solarparks können erneut bis zu 3,37 Cent pro kWh verlangen. Bei PV-Aufdachanlagen senkte die BNetzA das zulässige Höchstgebot von 11,25 auf 10,5 Cent. (tw)
Höchstgebote Ausschreibungen
BNetzA belässt Vergütungshöhen
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