Ausgerechnet im rot-rot-grün regierten Thüringen versucht die CDU noch vor der geplanten Abschaffung dieser Möglichkeit durch die Bundesregierung einen Mindestabstand von 1.000 Metern um Siedlungen für neue Windenergieanlagen vorzuschreiben. Schon bisher empfahl der Windenergieerlass der Landesregierung von 2016 einen solchen Bann von einem Kilometer um Siedlungen. Drei der vier regionalen Planungsgemeinschaften in Thüringen haben in ihren Planungen der Windenergievorrangzonen solche 1.000-Meter-Abstände schon vorgeschrieben. Mittelthüringen gibt sogar einen Mindestabstand von 1.250 Metern vor. Die CDU will mit ihrem Antrag auf einen darüber hinaus auch landesweit verbindlichen Bann aber gegen mögliche Ausnahmen bei für ungültig erklärten Vorrangzonen vorgehen.
Nach Klagen gegen inkonsequente und nicht klar oder auch widersprüchlich begründete Kriterien für die Ausweisung von Windenergievorrangflächen haben Gerichte in Thüringen bereits Windenergiepläne für ungültig erklärt. Bis solche Pläne wieder intakt sind, gelten für die Projekte dann gar keine Abstandsvorgaben mehr – und neue Windparks müssen auch näher an Siedlungen eine Genehmigung erhalten.
Die CDU als Oppositionspartei würde allerdings ihr Ziel ohne ausreichende eigene Mehrheit tatsächlich gegen die von ihr tolerierte Koalition aus Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen nur erreichen, indem sie mit der politisch stark rechts ausgerichteten zweiten Oppositionspartei AFD zusammen abstimmt. Dafür würde die christdemokratische Mitte-Rechts-Partei starke Kritik aus der Bundespolitik und von Medien dafür in Kauf nehmen, für ihre Anti-Windkraft-Initiative mit weit am Rand des politischen Spektrums stehenden Abgeordneten zusammenzuarbeiten. Die Landesumweltministerin Anja Siegesmund (Bündnis 90/Die Grünen) hat nun der CDU im Landtag offenbar einen „Windfrieden“ angeboten. Das berichtete am Freitag zuerst das Politik-Wochenmagazin Der Spiegel. Beide Seiten äußerten demnach Gesprächsbereitschaft über eine gemeinsame Einigung von CDU und rot-rot-grüner Regierung.
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