Rechtzeitig zum Jahreswechsel hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Regelungen für die Förderung von neuen Heizungen veröffentlicht. Damit konnte das novellierte Gebäudeenergiegesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Hauseigentümer haben die Sicherheit, die sie brauchen, um ihre uralten Gas- und Ölheizungen durch moderne Wärmepumpen oder Stromdirektheizungen – am besten in Kombination mit einer Photovoltaikanlagen – zu ersetzen.
Klimaschutz im Gebäudebereich vorantreiben
Denn die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Zuschuss zu den Investitionskosten von bis zu 70 Prozent. „Der Start der Förderung ist ein wichtiges Signal: Bei Investitionen in klimafreundliche Heizungen greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land unter die Arme und unterstützen mit großer finanzieller Kraft des Staates“, betont Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (B90/Grüne). „Das ist entscheidend, denn wir müssen beim Klimaschutz im Gebäudebereich vorankommen, und zwar so, dass es für die Menschen machbar ist.“
Gelder im KTF sind gesichert
Aus diesem Grund habe das BMWK wie geplant die neue Förderung zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz gestartet. „Und die neue Förderung kommt auch so, wie zur Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes vereinbart. Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Gelder im Klima- und Transformationsfonds dafür zu sichern“, erklärt Habeck. Er verweist auch auf die soziale Staffelung. „Wer wenig verdient, erhält eine höhere Förderung“, sagt der Wirtschaftsminister.
Bonus für den schnelle Heizungstausch
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus einem Grundfördersatz von 30 Prozent der Investitionskosten, wenn die neue Heizung den Anforderungen entspricht und zu mindestens 85 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft. Zusätzlich gibt es einen Effizienzbonus in Höhe von fünf Prozent der Investitionskosten für Wärmepumpen mit einem natürlichen Kältemittel oder alternativ einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen. Dazu kommt noch ein Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser beträgt 20 Prozent der Investitionskosten, wenn die alte fossile Heizung frühzeitig bis spätestens zum 31. Dezember 2028 ausgetauscht wird. Danach sinkt er jährlich um drei Prozent.
Soziale Komponente eingeführt
Erstmals hat die Bundesregierung eine soziale Komponente in die Förderung eingebaut. Denn für Hauseigentümer mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen pro Haushalt von weniger als 40.000 Euro gibt es nochmals 30 Prozent der Investitionskosten als Förderung oben drauf. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sind allerdings auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern gibt es jeweils maximal 15.000 Euro und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Jetzt schon mit dem Heizungstausch beginnen
Die Förderung kann voraussichtlich ab 27. Februar 2024 beantragt werden. Allerdings können Hauseigentümer den Heizungstausch auch jetzt schon beauftragen und den Förderantrag nachreichen. Zusätzlich können sie noch einen zinsverbilligten Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro bekommen, wenn die Hauseigentümer ein zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben. Diese Gelder müssen aber dann für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen genutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der eigens für den Heizungstausch vom BMWK eingerichteten Webseite. (su)