Langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPA) sind in den letzten Jahren immer wichtiger für die Finanzierung von Ökostromanlagen geworden – sowohl in Deutschland als auch in den anderen EU-Ländern. Das Angebot stößt auf großes Interesse. Immer mehr Gewerbe- und Industrieunternehmen wollen den preiswerten Strom aus Solar- und Windkraftanlagen direkt beziehen.
PPA-Kondition hängt von Bonität ab
Allerdings hängt die Finanzierbarkeit von Ökostromanlagen mittels PPA stark von der Bonität des Stromabnehmers ab. Je besser dessen Rating, desto günstiger ist der Zugang zu Fremdkapital für die Projektfinanzierung. Aus diesem Grund hat die EU die Absicherung von PPA in ihrer 2024 verabschiedeten Electricity Market Directive (EMD) festgelegt. Die Mitgliedsstaaten müssen Instrumente zur Risikoabsicherung für PPA prüfen und einführen. Denn die Stromlieferverträge sollen künftig zu einem zentralen Element des europäischen Strommarktdesigns werden.
Risikoabsicherung als Hebel für günstigen Industriestrom
Die Deutsche Energieagentur (DENA) hat jetzt in einer Studie untersucht, welche Auswirkungen die staatliche Absicherung auf die Finanzierung von PPA hat. „Der weitere schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien ist entscheidend für die Energiewende, und der marktgetriebene Ausbau spielt eine wichtige Rolle“, erklärt Corinna Enders, Vorsitzende der Geschäftsführung der DENA. „Die Risikoabsicherung ist ein zentraler Hebel, um den Zugang zu günstigem, grünem Strom für die Industrie über marktliche Instrumente zu gewährleisten.“
Digitalisierung ermöglicht PPA für mittelständische Unternehmen
Mehr Dynamik auf dem PPA-Markt
Sie verweist auf Regelungen in Norwegen, Frankreich und Spanien. „Diese zeigen, wie solche Maßnahmen aussehen könnten“, betont Corinna Enders. Wie die Regelungen konkret aussehen, haben die Autor:innen in ihrer Studie vorgestellt. Ihre gesamte Analyse zeigt, dass der Absicherungsmechanismus große Auswirkungen auf die langfristige Finanzierbarkeit von neuen Solar- und Windkraftanlagen hat. So können auch Unternehmen mit einem nicht ausreichenden oder fehlenden Kreditrating Zugang zum PPA-Markt bekommen, was wiederum die Banken dazu befähigt, mehr Fremdkapital für die Anlagen zu gewähren. Die damit einhergehende Stärkung des PPA-Markts ermöglicht wiederum weitere Investitionen in erneuerbare Energien.
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Mehrere Optionen der Umsetzung
Die Autor:innen beschreiben in ihrer Studie verschiedene Möglichkeiten, wie solche Absicherungen aussehen können. Diese könnten als Grundlage für die Einführung solcher Instrumente in Deutschland sein. Zentrale Ausgestaltungsoptionen beziehen sich dabei auf die Definition der Stromabnehmer und Anlagenbetreiber, für die die Absicherungen gelten könnten. Sie können aber auch auf den spezifischen Anforderungen an den Stromliefervertrag selbst oder die Garantiestruktur sowie die Finanzierung beruhen. Gleichzeitig ist eine beihilfekonforme Umsetzung möglich. Dabei können staatliche Garantien auch so ausgestaltet werden, dass sie nicht haushaltswirksam sind.
Die komplette Analyse finden Sie auf der Webseite der DENA. Wie eine Bankenfinanzierung derzeit und künftig aussieht, lesen Sie in der nächsten Ausgabe von ERNEUERBARE ENERGIEN. Falls Sie noch kein Abo haben, können Sie hier reinschnuppern. (su)