Ludger Wibbeke, Geschäftsführer Real Assets bei der Hansainvest, im Interview über aktuelle Finanzierungsfragen für Regenerativprojekte.
Sind Fonds derzeit bei den Erneuerbaren noch eine Ausnahme?
Ludger Wibbeke: Das Interesse institutioneller Anleger an Erneuerbare-Energie-Fonds wächst sehr stark. Bei allen Schwierigkeiten der Qualifikation nach Art. 8 oder sogar Art. 9 der Offenlegungsverordnung seit 10.03.2021 für die Asset Klasse Immobilien gibt es hierzu nicht unerheblich Vorteile mit weniger Aufwand eine solche Hürde zu nehmen bei der Asset Klasse Erneuerbare Energien. Neben diesem gut nachvollziehbaren positiven Impact und den guten Ertrags- und Renditeaussichten spricht nämlich noch etwas für Investments in diesen Bereich: Dies bietet institutionellen Investoren eine Möglichkeit, ihre Produktpalette, die sonst im Sachwertebereich oft überwiegend aus Immobilien besteht, um eine top-ESG-taugliche Anlageklasse zu erweitern. Es bietet also einen zusätzlichen Diversifikationseffekt im nachhaltigen Anlageuniversum.
Ist das derzeit eher noch ein grünes Feigenblatt, was Banken und Fonds an Erneuerbaren haben?
Ludger Wibbeke: Laut einer Aussage von Prof. Andreas Löschel, Inhaber des Lehrstuhls für Umwelt-/Ressourcenökonomik und Nachhaltigkeit an der Ruhr-Universität Bochum, gehören Fonds und Banken bereits jetzt zu den größten drei Eigentümergruppen von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Insofern scheinen geschlossene Fondsmodelle nicht die Ausnahme zu sein und das Interesse daran wächst. Das gilt noch nicht für das bereits erwähnte offene Infrastruktur-Sondervermögen, wo es bislang so gut wie keine Fondsangebote gibt. Wir können uns aber schon vorstellen, dass dieser Bereich in nächster Zeit deutlich Fahrt aufnehmen wird.
Wofür wird in diesem Zusammenhang eine Service-KVG gebraucht; was ist ihre Aufgabe?
Ludger Wibbeke: Im Kapitalanlagebereich steigen unter anderem die Nachhaltigkeitsanforderungen. So müssen Fondsinitiatoren etwa den nachhaltigen Impact bzw. die ESG- Kompatibilität von Investments in Wind- und Solarparks sowie Biomasseanlagen belegen, was noch relativ einfach ist. Auch aus dem Fondsstandortgesetz, das zum 2.08.2021 in Kraft getreten ist, ergeben sich für die Asset-Klasse der erneuerbaren Energien neue Optionen, etwa aufgrund der Nutzung von offenen Fondsstrukturen. Insgesamt sind die regulatorischen Anforderungen für Fondsinitiatoren nicht zu unterschätzen. Sie nehmen zudem mit steigendem verwaltetem Vermögen zu. Insbesondere betrifft dies das Überschreiten der 500 Millionen Euro-Grenze für Fondsinitiatoren, die bisher als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft eine sogenannte Lizenz light genutzt haben.
Warum? Was ist zu beachten?
Ludger Wibbeke: In diesem Fall ist eine Zulassung bei der Bundesfinanzaufsicht BaFin zu beantragen, was mit strengen Bedingungen und intensiven Reporting-Pflichten verbunden ist. Unterstützung bei der Zulassung und der Verwaltung erhalten Fonds durch die Partnerschaft mit einer erfahrenen Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Service-KVG). Während sich die Initiatoren des EE-Fonds auf die eigenen Kernkompetenzen konzentrieren, also Asset Management und Vertrieb, erledigt die Service-KVG sämtliche administrativen Aufgaben, die im Zusammenhang mit den kontinuierlich steigenden regulatorischen Anforderungen stehen. Sie ist unter anderem Expertin für die Bereiche Risikomanagement, Fondsbuchhaltung und übernimmt die Kommunikation sowie das regulatorische Reporting an die zuständigen Aufsichtsbehörden, wie eben die BaFin und die Bundesbank. Bei ihrer Arbeit kann die Service-KVG auf bewährte Prozesse zurückgreifen, die von erfahrenen Teams umgesetzt werden.
Welche Vorteile ergeben sich dadurch?
Ludger Wibbeke: Die sich daraus ergebenden Skaleneffekte können dem Asset Manager einerseits eine hohe Qualität hinsichtlich der regulatorischen Erfordernisse sichern. Andererseits helfen die erprobten Abläufe auch, Kosten zu senken und den Prozess der Fondsauflegung zu beschleunigen. Diese Vorteile gilt es ebenso bei den zumeist sehr aufwendigen Ankaufsprozessen – eventuell auch im Ausland – zu nutzen, bei denen sowohl Genauigkeit und Korrektheit als auch Flexibilität unter zeitlichem Druck gefordert sind. Dabei muss die Partnerschaft mit der Service-KVG nicht zwangsläufig schon beim Start des Fonds beginnen. Auch nach dessen Auflage als registrierte KVG kann die Zusammenarbeit noch erheblichen Mehrwert stiften. Auch in Bezug auf die Übernahme einzelner Module kann die Abstimmung mit der Service-KVG erfolgen.
Zur Info: Hansainvest ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Hanseatische Investment-GmbH wurde 1969 gegründet. Die Hamburger Gesellschaft ist Teil der Signal Iduna Gruppe und erbringt als Service-KVG für Real Assets und Financial Assets Dienstleistungen rund um die Administration von liquiden und illiquiden Assetklassen.