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Untersuchung zu einer Entwicklung ohne Ausschreibungen

EEG-Vergütung wäre 2025 unschlagbar günstig

Werden jedes Quartal die maximalen 1,2 Prozent von der EEG-Vergütung abgezogen (mehr als 800 MW über dem "Zielkorridor" werden zugebaut), dann kommt man von den ursprünglichen 8,9 Cent pro Kilowattstunde (gültig bis Ende 2015) bis Ende 2020 bei einem Anfangswert von 6,99 Cent pro Kilowattstunde an.

Ende 2025 läge man bei 5,49 Cent pro Kilowattstunde Anfangswert und damit in einem Bereich, den Kohle und Atom bei einer Vollkostenbetrachtung, also inklusive der negativen externen Effekte, nie auch nur annähernd erreicht haben und auch nie erreichen werden.

Zur Höhe des Anfangswertes in den einzelnen Jahren

© Grafik: Schmagold

Dabei ist der Autor optimistisch, dass diese durch die EEG-Degression vorgegebene Reduzierung von 1,2 Prozent pro Quartal auch durch die künftige Lernkurve, größere Windenergieanlagen und so weiter zu halten seien werden. Allerdings würden derzeit nicht absehbare erheblich steigende Zinsen eine EEG-Degression in diesem Ausmaß eher unmöglich machen, was an vielen Standorten das Aus für Windpark-Projekte bedeuten würde.

Der Grundwert würde sich in den einzelnen Jahren so entwickeln

© Grafik: Schmagold

Der Grundwert läge in diesem Szenario (mehr als 800 MW über dem "Zielkorridor" werden zugebaut) 2020 bei 3,89 Cent / kWh und 2025 bei 3,05 Cent / kWh.

Ob der Grundwert in dieser Höhe, also 2020 bei 3,89 Cent / kWh und 2025 bei 3,05 Cent / kWh zu halten sein wird ohne das Ausbautempo zu bremsen, kann der Autor nicht abschätzen, das wird natürlich schon aufgrund der Vollwartungskosten von rund einem Cent / kWh schwerer als beim großzügigeren Anfangswert. Auch schwer abschätzbar ist die Frage, ob das Ausbautempo in jedem Quartal zu einer Degression von 1,2 Prozent führen wird oder ob es auch Quartale mit geringeren Zubauzahlen und damit geringerer Degression geben wird.

Die Tendenz ist aber deutlich: Bei einer Degression von 1,2 Prozent pro Quartal kämen wir, so die Branche diese Degression ohne den Ausbau zu bremsen verträgt, auch oder gerade ohne Ausschreibung innerhalb von fünf bis zehn Jahren zu so niedrigen Regenerativ-Vergütungssätzen, dass es keiner weiteren Mittel bedarf und die geplanten Ausschreibungen Wind-Onshore sogar kontraproduktiv sein könnte in der Hinsicht, dass mit ihr, dem höheren Verwaltungsaufwand und den damit verbundenen Unwägbarkeiten höhere Kilowattstundenpreise entstehen als ohne sie. Denn die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur im PV-Bereich haben genau dieses Ergebnis gezeigt.

Autor: Dr. Philipp Schmagold, Projektentwickler für Windparks Onshore, Lehrbeauftragter der FH Kiel im Bereich regenerative Energien