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SPD-Vorsitz

Wie wichtig ist SPD-Kandidaten das Klima?

Nicole Weinhold

Wie wichtig ist den Kandidatinnen und Kandidaten für den SPD-Parteivorsitz der Klimaschutz? Die bisherigen Maßnahmen im Klimapaket reichen nicht aus, um die Klimakrise zu bremsen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche Naturschutzring (DNR), die Naturfreunde Deutschlands, der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und der WWF Deutschland haben die Kandidatinnen und Kandidaten gebeten, ihre Vorstellungen zum Klimaschutz darzulegen.

Drei Duos gaben keine Antwort

Gut abgeschnitten haben dabei die Kandidatenduos Saskia Esken/Norbert Walter-Borjans und Nina Scheer/Karl Lauterbach. Geantwortet haben nur vier der sieben Duos. Die anderen drei Team nennen unter anderem Zeit- und Prioritätsgründe, warum sie nicht antworten. Klara Geywitz und Olaf Scholz, Petra Köpping und Boris Pistorius, Christine Kampmann und Michael Roth haben den Fragenden eine Absagte erteilt. Offensichtlich steht das Klimathema für sie nicht so weit oben auf der Prioritätenliste.

Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels

Nun appellieren die Umweltverbände an die Mitglieder der SPD, die Neuwahl der Parteivorsitzenden zu nutzen, um innerhalb der Partei intensiv zu diskutieren, wie die SPD die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erreichen möchte. Befragt wurden die Kandidatinnen und Kandidaten zu Maßnahmen und Strategien zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels – insbesondere zu ihren Positionen beim Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas sowie bei der Beendigung klimaschädlicher Subventionen und Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Auch nach ihren Vorstellungen zur CO2-Bepreisung sowie zur Verkehrs- und Agrarwende wurden die SPD-Politikerinnen und Politiker gefragt.

"Mit klaren Regeln aus Kohle, Öl und Gas aussteigen: Durch einen Kohleausstieg bis spätestens 2030, das sofortige Verbot neuer Ölheizungen und den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor." Diese Aussage sollten die Kandidaten kommentieren. Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans sagten dazu: "Die Dekarbonisierung erfolgt nur nachhaltig, wenn sie sozial gerecht erfolgt. Denn sonst ist die gesellschaftliche Akzeptanz gefährdet, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Es ist ein möglichst breiter Klimakonsens erforderlich. In einer großen Kraftanstrengung haben sich Gewerkschaften, Energieversorger, Umweltverbände, Bundesländer und lokale Betroffene in der Kommission „Wachstum Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) auf einen Konsens zum Kohleausstieg bis spätestens 2038, wenn möglich 2035 geeinigt. Natürlich setzen wir uns auf dieser Grundlage für den frühestmöglichen Ausstieg ein. Wir halten diesen gesellschaftlichen Kompromiss für den nachhaltigsten und realistischsten Weg zum Kohleausstieg. Wer ihn aufkündigt, provoziert neue enorme Konflikte und Verzögerungen. Wir streben an, dass es umgehend untersagt wird, neue Ölheizungen zu installieren und fordern, ab 2035 keine CO2-ausstoßenden Fahrzeugen mehr zuzulassen. Für den für Deutschland so zentralen Industriesektor Automobil fordern wir eine Strukturwandelkommission nach dem Vorbild der WSB-Kommission, damit das o.g. Ziel und der Weg dorthin im breiten Konsens verabredet werden können."

Welche konkreten Maßnahmen und Strategien wollen Sie umsetzen, um die Erwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen, wie es das Pariser Klimaabkommen völkerrechtlich verbindlich vorschreibt? Auf diese Frage sagten Nina Scheer und Karl Lauterbach:

1. Mengen-Ausbaubeschränkungen für Erneuerbare Energien, wie sie durch die jährlichen Ausschreibungs-Ausbaumengen und auch den sogenannte 52 GW-Deckel für Photovoltaik bestehen, werden aufgehoben bzw. abgeschafft, da sie den Handlungserfordernissen aus bestehenden Klima- und Ressourcenschutzverpflichtungen widersprechen und sich als Hemmnis für den Wirtschaftsstandort Deutschland sowohl mit Blick auf hiesig verloren gehende Arbeitskräfte als auch abwanderndes Knowhow erweisen. Es werden Mindestausbaumengen für Erneuerbare Energien definiert, die dem Vierfachen des heutigen Ausbaus im Jahresmittel entsprechen. Bestehende Genehmigungshemmnisse für den Ausbau Erneuerbarer Energien und von Speichern werden abgebaut. Sonderbelastungen von Stromkunden (mit Ausnahme der EEG-Umlage) werden steuerfinanziert.

2. Der Ausbau von Erneuerbaren Energien wird als gemeinwohlökonomische Investition steuerlich und den Abgaben bzw. Entgelten nach begünstigt. Die Beteiligung von Kommunen, Genossenschaften und BürgerInnen vor Ort wird angereizt.

3. Ausschreibungen haben Konzentrationen bewirkt – es drohen nach Einschätzung der Monopolkommission (7. Sektorgutachten Energie) marktbeherrschende Stellungen. Der Ausbau ist statt über Ausschreibungen mit technologiespezifischer Einspeisevergütung bzw. Marktprämie zu forcieren.

4. Mieterstrom wird unbürokratisch flächendeckend ermöglicht.

5. Strom aus Erneuerbaren Energien wird verstärkt zur Nutzung in der Sektorenkopplung und zur Speicherung für Flexibilitätsgewinnung angereizt.

6. Mit der Schaffung von Landesnetzagenturen bzw. Regionen-Verbünden werden Flexibilitäten angereizt.

7. Die im Jahr ca. 57 Mrd. Euro umfassenden klimaschädlichen Subventionen werden abgeschafft.

8. Emissionen und Schadstoffe müssen einen reellen Preis bekommen (Schadstoffbepreisung). Als Einstiegspreis ist mindestens 50 Euro je Tonne CO2 äquivalent anzusetzen, mit Einnahmen von jährlich ca. 17 Mrd. Euro, der binnen weniger Jahre auf die vollen Schadstoffkosten aufwachsen muss. Es findet ein Sozialausgleich zur Abfederung von sozialen Härten insbesondere bei Pendlern statt. Bei Gebäudeenergie wird der Ausgleich zur Überbrückung bis zur Gebäudesanierung vorgenommen.

9. Für die Kohlereviere wird ein atmendes Energiewende-Konjunkturprogramm, EKP, aufgelegt, auf dessen Grundlage für die in der Kohlewirtschaft direkt oder indirekt beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Energiewende-Arbeitsplätze geschaffen werden. Das Programm ermöglicht privaten Investoren und Kommunen Zuschüsse zu einem regional wirksamen Anteil und gilt erst dann als ausgeschöpft, wenn der Arbeitsplatzwechsel vollständig abgeschlossen ist. Kommunen werden für Schaffung von Arbeit im Zuge des Strukturwandels für ihrerseits neu geschaffene Arbeitsplätze von dem jeweilig in den Gemeindeordnungen der Länder verankerten Subsidiaritätsprinzip befreit, können sich somit in den betreffenden Branchen zum Umstieg auf Erneuerbare Energien selbst wirtschaftlich betätigen.

10. Der Ausstiegspfad für die besonders klimaschädliche Braunkohleverstromung soll bis 2030 enden.

11. Die Rekommunalisierung von Stromnetzen wird rechtlich vereinfacht (EnWG).

12. Anhand von staatlichen Instrumenten zur Preisgestaltung muss das Bahnticket gegenüber einem Ticket eines umweltbelastenderen Verkehrsmittels immer und flächeneckend das Billigste sein. Der ÖPNV in Metropolregionen ist in besonders verkehrsbelasteten Städten – mit Zuschüssen des Bundes – gebührenfrei anzubieten

13. Die Übertragungsnetze müssen als Infrastrukturaufgabe wieder in staatliche Hand, wobei Kommunen und regionale Verbünde bevorzugt werden. Gleiches gilt für das 5G Netz und den Breitbandausbau.

14. Für die Investitionen in Infrastruktur, auch für Elektromobilität (Ladesäulen, aber auch Tankstelleninfrastruktur für Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien) ist die Schuldenbremse zu lockern

15. Die Automobilhersteller werden zur Nachrüstung (auch der Hardware) von Dieselfahrzeugen auf ihre Kosten verpflichtet

16. In der Landwirtschaft muss der Anbau von Nahrung für den Menschen gegenüber dem Anbau von Nahrung für Tierfutter steuerlich begünstigt werden. Importiertes Tierfutter (häufig Soja) erhält einen Aufschlag, sodass keine Unterwanderung der Begünstigung von landwirtschaftlicher Nahrung stattfindet. Belastungen von Böden, Gefährdung der menschlichen Gesundheit sowie von Insekten und der Artenvielfalt und auch das Leid von Tieren wird steuerlich erfasst; Eine tiergerechte Haltung sowie schonende Landwirtschaft nach dem Leitbild von ökologischen bzw. Bio-Lebensmitteln wird zur Norm"

Die Bewertung der Umweltverbände finden Sie unter folgendem Link: www.dnr.de/spdcheck